Verwaltungsgerichtshof:Neonazi-Demo darf doch stattfinden

Die Landeshauptstadt München hatte den Aufmarsch der Freien Nationalisten am Samstag verboten, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied nun: Die Demo darf stattfinden.

Der für Samstag geplante Neonazi-Aufmarsch in München darf nun doch stattfinden. Das Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) gab am Freitag in einem Eilverfahren der Beschwerde des Veranstalters gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München statt.

Verwaltungsgerichtshof: Die geplante Neonazi-Demo darf nun doch stattfinden.

Die geplante Neonazi-Demo darf nun doch stattfinden.

(Foto: Foto: ddp)

Dem Verwaltungsgerichtshof zufolge hat die Stadtverwaltung allerdings die Möglichkeit, noch bis zum Beginn der Versammlung Beschränkungen anzuordnen.

Die Landeshauptstadt München hatte die Veranstaltung der Freien Nationalisten und jede Form von Ersatzveranstaltungen unter freiem Himmel verboten. Einen gegen das Verbot gerichteten Eilantrag des Veranstalters lehnte das Verwaltungsgericht ab.

Nach Auffassung des BayVGH verkennt das ausgesprochene Versammlungsverbot sowohl die rechtlichen Anforderungen des bayerischen Versammlungsgesetzes als auch die Bedeutung der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit. Danach seien die Bürger grundsätzlich frei, auch grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen.

Begrenzt werden könne die Meinungsfreiheit erst dann, wenn konkret angenommen werden müsse, dass eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Der Verwaltungsgerichtshof teile zwar die Auffassung, dass die angemeldete Versammlung sich an die Heldengedenkfeiern des nationalsozialistischen Regimes anlehne.

Allein aus einer Gedenkfeier "zu Ehren aller gefallenen deutschen Soldaten der beiden Weltkriege mit Anklängen an das nationalsozialistische Vorbild" könne aber nicht auf eine Billigung schwerer Menschenrechtsverletzungen durch das NS-Regime geschlossen werden.

Weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung gibt es den Angaben nach nicht. Das antifaschistische Stadtbündnis München hatte bereits vor der endgültigen Entscheidung zu einer Gegendemonstration aufgerufen.

Die Münchner Stadtverwaltung reagierte enttäuscht auf die Billigung eines Neonazi-Aufmarsches reagiert. Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle sagte am Freitag, er bedauere die Gerichtsentscheidung. Offensichtlich halte der Verwaltungsgerichtshof auch das neue bayerische Versammlungsgesetz "für nicht ausreichend, neonazistische Umtriebe wirksam zu bekämpfen".

Blume-Beyerle kündigte zugleich Auflagen für die Veranstaltung der Freien Nationalisten an.

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