Verwaltungsgericht:Wegen Polizeikontrolle verspätet zur Demo - 62-Jährige verklagt Bayern

Polizeikräfte bei Demonstration gegen die Münchner Sicherheitskonferenz, 2014

Polizeikräfte bei einer Demo gegen die Münchner Sicherheitskonferenz in der Innenstadt (im Jahr 2014) - so weit kamen die Aktivisten aus Stuttgart zunächst gar nicht.

(Foto: Stephan Rumpf)

Die Frau wollte zur Sicherheitskonferenz nach München, als ihr Bus auf der Autobahn gestoppt und kontrolliert wurde. Vor Gericht hat sie nur teilweise Erfolg.

Von Andreas Salch

Eine Gewerkschafterin aus Karlsruhe, die dem Freistaat Bayern vorwirft, sie sei wegen einer Polizeikontrolle zu spät zu den Demonstrationen gegen die Sicherheitskonferenz am 1. Februar vergangenen Jahres gekommen, hatte mit ihrer Klage vor dem Münchner Verwaltungsgericht (VG) nur teilweise Erfolg.

Was ist passiert?

Die 62-Jährige befand sich in einer Gruppe von Friedensaktivisten, die mit dem Bus von Stuttgart aus nach München fuhr. Bei Fürstenfeldbruck hatte der Bus die Autobahn verlassen müssen. Sämtliche Insassen wurden daraufhin einzeln von Beamten des Unterstützungskommandos (USK) der Polizei akribisch untersucht. Nach Überzeugung des Gerichts war die Maßnahme der Polizei rechtens, da die Einsatzkräfte vor militanten Demonstranten aus Baden-Württemberg gewarnt worden seien.

Allerdings rügten die Richter, dass die USK-Beamten keinem der Aktivisten nach seiner Überprüfung sagten, dass er nun sofort gehen könne. Bei der Kontrolle machte die Polizei von den Insassen des Busses Fotos. Über die Frage der Zulässigkeit dieser Maßnahme müsse das Amtsgericht München entscheiden, stellten die Verwaltungsrichter fest.

Richterin weist Friedensaktivisten zurecht

Während der Verhandlung vor der 7. Kammer des VG kritisierten Friedensaktivisten unter den Zuschauern mehrfach das Vorgehen der bayerischen Polizei im Vergleich zu dem in anderen Bundesländern. Dazu die Richterin: Wem das nicht passe, brauche ja nicht nach Bayern zu kommen. "Wenn ich Köln betrachte, hat es auch gewisse Vorteile in Bayern zu leben", so die Richterin.

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