Versuchter sexueller Missbrauch:Vor der Webcam entblößt

Ein Familienvater will mit einer 12-Jährigen chatten - und gerät an eine Polizistin. Vor dem Amtsgericht in München werden die Nacktfotos des Angeklagten vorgelegt. Alles nur Spaß, erklärt der Mann zunächst. Doch die Richterin glaubt ihm nicht.

Von Christian Rost

Am Richtertisch bekommt der Angeklagte Friedrich F. die Fotos vorgelegt: Er selbst ist auf den Bildern zu sehen, halb nackt, er hält sein Geschlechtsteil in der Hand. Während der 48-jährige F. verschämt auf die Aufnahmen blickt, sehen auch die Amtsrichterin, die Staatsanwältin, eine Justizpraktikantin und die Protokollführerin hin.

Nach diesem peinlichen Moment wird der Familienvater es sich künftig genau überlegen, ob er sich noch einmal vor der Webcam auszieht. Und vor allem sollte er sich überlegen, ob er sich wieder auf die Suche nach Kindern im Internet macht. Das könnte ihn ins Gefängnis bringen.

Laut Anklage nahm der Servicetechniker am 9. Juli 2013 in einem Chat Kontakt zu einer Teilnehmerin auf, die sich als Zwölfjährige ausgab. Tatsächlich verbarg sich hinter dem Pseudonym eine Kriminalbeamtin auf der Suche nach Männern, die sich an Kinder heranmachen. Eine Stunde lang unterhielten sich F. und die Polizistin, wobei der Mann sich versichern ließ, dass seine Chatpartnerin tatsächlich erst zwölf Jahre alt ist.

Schließlich schaltete er seine Webcam an und präsentierte sich nackt, wobei er an sich herumfummelte. "Zeig dich mal", schrieb er der Polizistin, die es ihm auf ganz andere Weise zeigte: Sie leitete Ermittlungen wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern und exhibitionistischen Handlungen gegen ihn ein.

"Nur Spaß"

Wegen dieser Vorwürfe musste sich Friedrich F. am Dienstag im Amtsgericht einfinden. Zunächst eierte er herum, es habe sich alles "nur um Spaß" gehandelt. Mit einem Kumpel, dessen Namen er nicht nennen wollte, habe er etwas getrunken und dabei herumgechattet. Er sei nicht pädophil und habe auch nicht geglaubt, dass er es tatsächlich mit einer Zwölfjährigen zu tun habe. Vielmehr habe er gedacht, dass er bei dem Chat mit einem älteren Mann, der sich als Mädchen ausgegeben habe, in Kontakt gewesen sei, sagte F.

Richterin Karin Jung glaubte ihm kein Wort: "Sie saßen da mit einem Bekannten vor dem Computer und holen ihr bestes Stück raus? Und sie sind dabei erregt, obwohl sie davon ausgehen, dass sie mit einem älteren Mann chatten?" Die beiden Fragen überforderten F. - er räumte kleinlaut ein, alleine vor seinem PC gesessen zu haben.

Die Richterin verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde, und eine Geldauflage von 1000 Euro.

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