Vermeintlicher Behandlungsfehler:Unvermeidbare Amputation

Patientin scheitert mit Klage gegen Murnauer Ärzte

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Vor elf Jahren mussten die Ärzte im Klinikum Großhadern ein Frau den Unterschenkel des linken Beines amputieren. Seitdem läuft die 52-Jährige mit einer Prothese herum, sie leidet an Depressionen und Schlaflosigkeit. Die Schuld an ihrem Schicksal gibt sie allerdings Ärzten der Unfallklinik Murnau und wirft ihnen grobe Behandlungsfehler vor. Von ihnen fordert die Patientin wenigstens 200 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz. Das Oberlandesgericht München hat am Donnerstag die Klage jedoch abgewiesen.

Die Frau glaubt, dass in Murnau Durchblutungsstörungen im linken Bein fälschlicherweise auf Bandscheibenprobleme geschoben worden seien. In Wirklichkeit sei aber eine Darmentzündung Ursache für die verhängnisvollen Arterienverschlüsse gewesen. In der Unfallklinik habe man notwendige Untersuchungen unterlassen, durch die das Bein hätte gerettet werden können. Tatsächlich sei dann in Großhadern in Verbindung mit der zu diesem Zeitpunkt bereits unumgänglichen Amputation auch eine Darmperforation operiert worden.

In erster Instanz vor dem Landgericht München II war die Klage der Frau bereits abgewiesen worden. Sachverständige hatten den Murnauer Ärzten bescheinigt, keine Behandlungsfehler begangen zu haben. Nun in der Berufungsverhandlung vor dem Medizinsenat des Oberlandesgerichts München hatte die klagende Patienten unter Tränen ihre Situation dargelegt. Sie komme bis heute nur sehr schlecht mit der Prothese zurande und leide unter Phantomschmerzen. Seit ihr das Bein abgenommen wurde, fühle sie sich nicht mehr als Frau. Früher habe sie beispielsweise gerne Miniröcke getragen, daran sei nicht mehr zu denken. Auch könne sie nicht mehr alleine zum Einkaufen im Supermarkt gehen.

Der OLG-Senat hat nun verkündet, dass der Patientin kein Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch zusteht: "Der Vorwurf der Klägerin, die Ärzte der Beklagten hätten den Gefäßverschluss zu spät diagnostiziert, da sie gebotene Befunde nicht erhoben hätten, fand in der Beweisaufnahme vor dem Landgericht keine Bestätigung." Aufgrund der Aussagen einer behandelnden Ärztin und der Ausführungen von Sachverständigen könne den Ärzten der Unfallklinik keine unterlassene Befunderhebung vorgeworfen werden.

Der Senat schloss sich der Meinung der ersten Instanz an, dass es sich bei dem unmittelbar vor der Verlegung nach Großhadern eingetretenen Gefäßverschluss um einen "schicksalhaften Verlauf" handle, der durch eine frühere Spezialuntersuchung höchstwahrscheinlich nicht hätte abgewendet werde können. Das OLG hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Die Patientin hatte im Vorfeld erklärt, den Fall mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vor den Bundesgerichtshof bringen zu wollen.

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