Verkauf von GBW-Wohnungen:Mieterschutz kritisiert Mogelpackung

Sozialcharta XXL? Von wegen! Die von Finanzminister Söder groß angekündigte Bedingungen für Käufer der 33.000 GBW-Wohnungen reicht vielen nicht. OB Christian Ude spricht von einer "Mogelpackung". Finanzminister Söder hält dagegen.

Dominik Hutter

BayernLB trennt sich von GBW

Der geplante Verkauf von 33.000 Wohnungen des Immobilienunternehmens GBW wird scharf kritisiert.

(Foto: dpa)

Sozialcharta XXL? Was sich bei Finanzminister Markus Söder (CSU) so bahnbrechend anhört, treibt Mieterschützern die Sorgenfalten auf die Stirn. Die angekündigten Klauseln beim Verkauf der 33.000 GBW-Wohnungen, so Monika Schmid-Balzert vom Deutschen Mieterbund, bedeuteten keinerlei Entwarnung für die besorgten Bewohner. Vielmehr gingen die vom Freistaat zugesagten Regelungen kaum über das gesetzliche Mieterschutzrepertoire hinaus.

Nutzt der Käufer des Unternehmens seinen Spielraum, könnten sämtliche rund 9000 Münchner GBW-Wohnungen sogar binnen sechs Jahren weiterverkauft sein, warnt der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Stadtratsfraktion, Andreas Lotte.

Für Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) ist das Mieterpaket des Freistaats daher die "reine Mogelpackung. Immer imposantere Werbeslogans wie Mieterschutz XXL ändern nichts an der tristen Wirklichkeit." Söder weist die Kritik zurück. Die Mieter genössen einen maximalen Schutz, der über das deutsche Mietrecht hinausgehe.

Die GBW, die sich zu 92 Prozent im Besitz der Bayerischen Landesbank befindet, muss auf Betreiben der EU verkauft werden. Die aus Sicht der Mieterschützer optimale Lösung, eine Übernahme durch den Freistaat, ist für Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) aber keine Option - die Staatsregierung verweist stets auf ein angebliches Verbot der EU-Kommission.

Brüssel hat aber bereits bekräftigt, dass ein solches Veto gar nicht existiert. Für Ude ist daher klar: Der Freistaat muss einspringen und verhindern, dass die GBW-Mieter "zum Spielball der Wohnungsspekulation werden". Seehofer und Söder beharren jedoch auf einem Bieterverfahren: also einer offenen Ausschreibung, bei der der Meistbietende gewinnt.

Entgegen ursprünglichen Zusagen sollen die nun zugestandenen Klauseln nicht in jeden einzelnen Mietvertrag geschrieben, sondern lediglich im Kaufvertrag für die Unternehmensanteile auftauchen - was nach Angaben Schmid-Balzerts einen großen Unterschied ausmacht. Denn Klauseln im Mietvertrag kann jeder Hausbewohner individuell vor Gericht einklagen. Ein Verstoß gegen die allgemeine Sozialcharta führe dagegen lediglich zu einer Vertragsstrafe, von der die Mieter keinerlei Nutzen hätten.

Ohnehin würden solche Strafen von stark gewinnorientierten Wohnungsunternehmen einfach "eingepreist", also als Unkosten in einem insgesamt lukrativen Geschäft verbucht. Nach Angaben Udes begründet der Freistaat den Verstoß gegen das eigene Versprechen mit "aktienrechtlichen Problemen" - die Einzelklauseln bedeuteten für die Minderheitsaktionäre der GBW einen unzumutbaren Wertverlust ihrer Anteile.

Genau dies aber ist für den SPD-Politiker der Beweis, dass Söders Sozialcharta den Mietern nichts bringt: Schließlich müsste sonst auch der Unternehmenswert absinken.

Für besonders fatal halten es die Mieterschützer, dass der neue Eigentümer der GBW pro Jahr immerhin 1500 Wohnungen verkaufen dürfe - von denen 950 in Eigentumswohnungen umgewandelt werden dürfen. Die ebenfalls in der Sozialcharta enthaltenen Limits für Mietsteigerungen gehen nach Einschätzung Schmid-Balzerts kaum über die gesetzlichen Regelungen hinaus.

Zumal sie als Durchschnittswert für das Gesamt-Unternehmen vereinbart sind: Bleiben die Mieten in ländlichen Regionen unangetastet, können sie in Ballungsräumen wie München entsprechend stärker angehoben werden. Da sei man dann sehr schnell beim ohnehin vorhandenen Maximum von 20 Prozent in drei Jahren.

Diese sogenannte Kappungsgrenze ist in den Augen Udes ohnehin viel zu hoch. Der Herausforderer von Ministerpräsident Seehofer hat im Falle eines Wahlsiegs erhebliche Veränderungen im Mietrecht angekündigt. So müsse die maximale Mieterhöhung auf 15 Prozent in drei Jahren begrenzt werden, zudem solle die Mieter-Umlage bei einer energetischen Sanierung sinken. Schon zu den "Klassikern" zählt die jahrzehntealte Forderung der SPD, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu verbieten.

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