Verhandlung am Amtsgericht:Pilotin mit 1,46 Promille erwischt

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Sie setzte sich nur kurz hinters Steuer im Auto - mit 1,46 Promille. Jetzt muss die 32-jährige Pilotin um ihre Fluglizenz fürchten. Seine Mandantin habe sich in einer "Stresssituation" befunden, sagte ihr Anwalt vor Gericht - und will so retten, was zu retten ist.

Von Andreas Salch

Die Angeklagte ist Pilotin bei der Lufthansa und fliegt ihre Passagiere vor allem auf Langstrecken. "In die ganze Welt von München aus", sagte die 32-Jährige, die sich an diesem Montag vor dem Amtsgericht verantworten musste. Bei diesem Gedanken wurde es Richterin Alexandra Seitz allerdings Angst und Bange. Denn die Pilotin, die ihr da in ihrer schicken dunkelblauen Uniform mit drei breiten goldenen Streifen am rechten Ärmel schräg gegenüber auf der Anklagebank saß, scheint dem Alkohol nicht ganz abgeneigt zu sein.

Am 10. November vergangenen Jahres geriet die Flugzeugführerin kurz nach Mitternacht auf der Rosenheimer Straße mit ihrem BMW in eine Verkehrskontrolle der Polizei. Sie war betrunken. Die Blutalkoholkonzentration betrug 1,46 Promille und lag somit deutlich über der absoluten Fahruntauglichkeit. Gegen die Lufthansa-Pilotin erging ein Strafbefehl. Ihr wurde der Führerschein abgenommen. Außerdem erhielt sie eine Geldstrafe.

Ihr Verteidiger, Rechtsanwalt Sewarion Kirkitadse, versuchte zu retten, was zu retten ist. Denn weitaus gravierender als die strafrechtlichen Folgen sind für die Fliegerin die beruflichen Konsequenzen aus der Alkoholfahrt. Sie muss sich dafür auch vor dem Luftfahrt-Bundesamt verantworten. Dass die Pilotin betrunken Auto fuhr, daran werde nicht gerüttelt, räumte der Verteidiger ein. Mit dem Einspruch gegen den Strafbefehl wolle seine Mandantin nur erreichen, dass im schriftlichen Urteil des Amtsgerichts dargelegt wird, warum es dazu kam, dass sie sich betrunken hinters Steuer gesetzt habe.

"Alles war ganz lustig"

An jenem 10. November verkaufte die die 32-Jährige laut Angaben ihres Anwalts zusammen mit ihrem Freund auf dem Flohmarkt im Kunstpark Ost Dinge aus ihrem Haushalt. Auch eine Freundin der Pilotin sei vorbeigekommen. Und die habe eine "Flasche Schampus dabei gehabt", so Rechtsanwalt Kirkitadse. "Alles war ganz lustig".

Gegen 0.30 Uhr wollte die Pilotin nach Hause. Ihr Freund saß am Steuer. Doch wegen eines dringenden menschlichen Bedürfnisses, habe der plötzlich angehalten, sei ausgestiegen und davon gelaufen. Nun habe der Wagen in der Einfahrt des Kunstparks gestanden. Deshalb habe die 32-Jährige das Auto mit eingeschalteter Warnblinkanlage an einen Taxistand gefahren. Angesichts des "Riesengedränges" von Besuchern habe sich seine Mandantin in einer "Stresssituation" befunden, sagte ihr Anwalt. Nur deshalb sei sie die "paar Meter" mit dem Auto gefahren.

Wenn das so im Urteil stehen würde, meinte Rechtsanwalt Kirkitadse, könnte dies seiner Mandantin vor dem Luftfahrt-Bundesamt Pluspunkte bringen. Wenn nicht, verliere sie womöglich ihre Fluglizenz. Die Pilotin muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 5625 Euro bezahlen und noch sechs Monate auf ihren Führerschein verzichten. "Hoffentlich war das ein Warnschuss für Sie", sagte Richterin Seitz zur Angeklagten und wünschte ihr, dass so etwas "nie in der Luft vorkommt."

© SZ vom 25.02.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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