Urteil zur häuslichen Pflege:Illegal, aber notwendig

Neue Gerichtsurteile bestimmen: Osteuropäer, die als Selbstständige in der häuslichen Pflege arbeiten, tun dies illegal. Nun wird eine politische Lösung gesucht.

Bernd Kastner

Der Richterspruch kommt unscheinbar daher, als Beschluss in einem Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit. Eine Lappalie? Was das Oberlandesgericht Bamberg jetzt verkündete, könnte weitreichende Folgen für Tausende Familien haben, ja, für das gesamte System der Pflege: Es ist illegal, Osteuropäer im eigenen Haushalt als selbständige Pflegekräfte zu engagieren.

Urteil zur häuslichen Pflege: Die häusliche Pflege durch Osteuropäer, die als Selbständige in Deutschland arbeiten, wurde durch ein Gerichtsurteil in Bamberg als Ordnungswidrigkeit definiert.

Die häusliche Pflege durch Osteuropäer, die als Selbständige in Deutschland arbeiten, wurde durch ein Gerichtsurteil in Bamberg als Ordnungswidrigkeit definiert.

(Foto: Foto: AP)

Das OLG bestätigt damit ein Urteil des Amtsgerichts München vom November 2008. Die Entscheidung ist die erste dieser Art bundesweit, und sie wirft ein bezeichnendes Licht auf ungeklärte soziale Fragen: Wie kann ich einen Angehörigen zu Hause pflegen lassen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen? Und wie soll ich eine legale Pflege bezahlen? Die Politik hat darauf noch keine praktikable Antwort gefunden.

In dem aktuellen Fall geht es um einen Münchner Anwalt, der in großem Stil ungarische Pfleger an deutsche Haushalte vermittelt hatte. Die Frauen und Männer, die rund 1200 Euro monatlich erhielten und dafür häufig 24 Stunden Bereitschaft hatten, waren formal als Selbständige gemeldet. Doch die Gerichte sehen darin eine Scheinselbständigkeit, die nötigen Kriterien einer Selbständigkeit seien nicht erfüllt.

Politische und juristische Konsequenzen des Urteils sind unklar

Statt dessen seien die Kräfte, die in der Regel in dem Haushalt auch wohnen, persönlich abhängig von ihrem Auftraggeber und weisungsgebunden, es fehle eine betriebliche Ausstattung und das Unternehmerrisiko. Mit der Vermittlung solcher Scheinselbständiger beging der Anwalt eine Ordnungswidrigkeit, das Bußgeld beträgt knapp 37000 Euro.

Sein Verteidiger Michael Fröschl prüft eine Verfassungsbeschwerde gegen den OLG-Beschluss. Zahlreiche Pfleger und Familien mussten bereits Bußgelder bezahlen, wenn auch in geringer Höhe. Sie hatten das Pech, an einen professionellen Vermittler geraten zu sein, den die Schwarzarbeitsfahnder stoppen wollten. Die Frage ist nun, welche politischen und juristischen Auswirkungen der Bamberger Beschluss hat.

Fachleute schätzen die Zahl jener Osteuropäer, die in Deutschland illegal in der häuslichen Pflege arbeiten, auf rund 150000. Ohne sie würde die Versorgung Kranker zu Hause zusammenbrechen; geschätzt lassen sich drei von vier Menschen daheim pflegen. Deutsche Pfleger können sich nur die wenigsten leisten, für eine 24-Stunden-Versorgung wären rund 8000 Euro im Monat fällig.

Verteidiger Fröschl betont, dass es sich bei den Richtersprüchen aus München und Bamberg um Einzelfallentscheidungen handle. Daraus könne man nicht folgern, dass jede selbständige Pflegetätigkeit eines Osteuropäers illegal sei. "Der Rechtssicherheit und -klarheit ist damit freilich nicht Genüge getan." Die im Münchner Fall aufgedeckte Praxis dürfte freilich weit verbreitet sein. Eine ungelernte ausländische Pflegekraft arbeitet wie ein Angestellter. Dies würde für einen Signalcharakter der Bamberger Entscheidung sprechen: illegal und verboten!

Scheinselbständigkeit von Politik und Behörden geduldet

Claus Fussek aber, prominenter Pflegekritiker, erwartet nicht, dass durch das Urteil ein wirklicher politischer Prozess in Gang kommt: "Die Diskussion verläuft so träge, und der Tenor ist nach wie vor: nicht daran rühren, Augen zu und durch." Die illegalen Beschäftigungsverhältnisse in der häuslichen Pflege sind längst bekannt, die Behörden bezeichnen sie in der Regel auch als Scheinselbständigkeit, doch weder Politik noch Ermittler gehen konsequent dagegen vor.

Es fehlt die Alternative für Familien in solch einer Notsituation. Und so wundert es nicht, dass auch der Münchner Zoll, dessen Schwarzarbeitsfahnder das Münchner Verfahren 2006 ins Rollen brachten, nicht Wohnzimmer nach Illegalen durchkämmen will. Fussek fasst die Situation so zusammen: "Das System ist illegal, aber es funktioniert. Jeder arrangiert sich irgendwie."

Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) will keinen Grundsatzcharakter im OLG-Spruch erkennen, bestätige der doch nur die Ansicht der Behörden. Laut Berliner Koalitionsvertrag komme das Thema auf die politische Tagesordnung. Für Familien, so die Ministerin auf SZ-Anfrage, gebe es auch einen legalen Weg: den über die Bundesagentur.

Allein, eine so engagierte Haushaltshilfe darf zwar putzen und kochen, dem Kranken aber nicht helfen. Hier will Joachim Unterländer, sozialpolitischer Sprecher der Landtags-CSU, ansetzen: Diese Einschränkung, die in der Praxis nicht überwacht wird, wolle die CSU lockern, eine bundespolitische Initiative sei gestartet. Einfache Pflegetätigkeiten sollen dann erlaubt sein.

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