Laut Urteil müssen Fahrradfahrer nicht mehr die Radwege benutzen, sondern dürfen in den meisten Fällen auf die Straße ausweichen. In München werden die ersten Schilder bereits abgeschraubt.
Die einen hupen und gestikulieren, andere lassen die Scheibe runter und rufen laut raus auf die Straße: "Schleich' di, du Depp. Da drüben ist der Radlweg." Wo ein solcher neben der Straße verläuft, gehören die Radler nicht auf die Autospur - glauben zumindest viele Autofahrer. Doch dieser vermeintliche Grundsatz ist durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Herbst nicht mehr allgemeingültig.
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Wenig kann das Gemüt eines Autofahrers so erregen wie vermeintlich rücksichtslose Radlfahrer. Doch die dürfen nun noch öfter als bisher auf der Straße fahren. (© Robert Haas)
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Rumgesprochen hat sich das noch kaum. So stieß jüngst auch Martha Hipp, die für die Grünen im Münchner Bezirksausschuss Maxvorstadt gefordert hatte, die Radwegbenutzungspflicht in der Nymphenburger Straße aufzuheben, in dem Gremium auf Unverständnis. Wenn ein Radweg da sei, dann solle er gefälligst auch benutzt werden, so der Tenor.
Doch einer solchen Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall aus Regensburg den Boden entzogen. "Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt", hatte das Gericht im November entschieden. Also kann es nur an Stellen, die wegen örtlicher Gegebenheiten besonders gefährlich sind, eine solche Benutzungspflicht geben - kenntlich dadurch, dass die Kommune dort die bekannten blauen Verkehrszeichen mit dem weißen Radl drauf anbringt.
Doch genau diese Schilder verschwinden in München zunehmend aus der Stadt; die Radler dürfen dann wieder zurück auf die Straße. An insgesamt 13 Stellen hat das Baureferat die Schilder bereits abmontiert - unter anderem in der Baubergerstraße, der Ridlerstraße, der Säbener Straße und der Unterhachinger Straße. Zuständig dafür ist das Kreisverwaltungsreferat (KVR), das zusammen mit der Polizei und den Bezirksausschüssen die Verkehrslage beurteilt und dann gegebenenfalls veranlasst, dass die städtischen Arbeiter die Schilder abmontieren.
Bereits im Jahr 2009, also weit vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, hat das KVR damit begonnen - schon damals zeichnete sich die entsprechende Rechtsprechung ab. An 23 weiteren Stellen in der Stadt, so KVR-Sprecherin Daniela Schlegel, überprüfen die Fachleute derzeit einen Abbau der Schilder - unter anderem an der Agnes-Bernauer-Straße, der Senftenauerstraße und der Feldbergstraße. Und natürlich an der Nymphenburger Straße, wo die Grünen-Politikerin Hipp aktiv wurde.
Tatsächlich ist der Rad- und Fußwegbereich dort sehr eng, Radler und Fußgänger kommen sich ständig in die Quere. "Es entstehen häufig gefährliche Situationen", sagt Hipp. Besonders schnellere Radler würden "gezwungen, den Radweg zu benutzen und können nicht auf die Fahrbahn ausweichen". Was dort wiederum zu gefährlichen Situationen führt. Der Radfahrerclub ADFC plädiert daher schon lange dafür, die Radwegbenutzungspflicht aufzuweichen. Das Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte ein ADFC-Aktivist aus Regensburg erstritten - daraufhin hatte der ADFC die Kommunen bundesweit aufgefordert, ihr Radwegenetz zu überprüfen.
Das KVR hatte dies auch zugesagt - doch für Peter Kappel, den neuen Chef des ADFC in München, geht das nicht schnell genug: "Man könnte da schon wesentlich weiter sein." Denn anders als von vielen Autofahrern befürchtet, nehme die Sicherheit sogar zu, wenn Radler auf der Straße rollen statt auf einem abgetrennten Radweg. "Sie werden besser gesehen", sagt Kappel. Insbesondere dann, wenn Autofahrer rechts abbiegen und dabei oft Radler übersehen, die auf dem abgetrennten Radweg weiter geradeaus fahren. Wer sich dennoch auf dem Radweg sicherer fühlt, zum Beispiel ältere Menschen oder auch Kinder, könne dort ja weiter unterwegs sein, sagt Kappel. Nur die Pflicht zur Benutzung des Radweges, die soll eben weitgehend verschwinden.
Noch besser wäre es, das findet nicht nur Radlerlobbyist Kappel, an vielen Stellen nicht nur die Pflicht zur Benutzung des Radweges aufzuheben, sondern gleich auch noch einen Radstreifen anzulegen. Dies hat die Landeshauptstadt im vergangenen Sommer zum Beispiel in der Maximilianstraße und der Einsteinstraße getan. Dort nahmen die Verkehrsplaner eine Autospur heraus und ließen stattdessen eine Radlerspur markieren. Seitdem rollen die Fahrräder parallel zu den Autos auf demselben Niveau und demselben Asphalt. "Die Radler befinden sich damit auf Augenhöhe mit den Autofahrern", sagt Hep Monatzeder (Grüne). Münchens dritter Bürgermeister verantwortet die Radverkehrsoffensive der Stadt, mit der sie mehr Münchner aufs Velo locken will. Im Zuge dieser Initiative soll das Netz für Radler weiter ausgebaut werden.
Was bei vielen Autofahrern auf Kritik stößt. Auch der Vorstoß von Grünen-Politikerin Hipp zur Nymphenburger Straße wurde vom Bezirksausschuss abgelehnt. Fallen könnte die Radwegbenutzungspflicht in dem Bereich dennoch. Die Straße steht auf der Liste mit den 23 zu überprüfenden Abschnitten. Garantiert nicht vermerkt ist dort übrigens der Mittlere Ring, sagt Daniela Schlegel vom KVR. Dort müssen die Radler weiter auf den Radwegen bleiben. Und eines schiebt Schlegel noch hinterher: "So lange die Schilder stehen, sind sie gültig." Sie einfach zu ignorieren - das geht nicht.
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(SZ vom 16.02.2011/sonn)
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Wenn die Radwegschilder abgebaut werden, ist das kein Radweg mehr, sondern ein Fußweg. Damit scheidet die Option für ander, wie z.B. für Ältere oder Kinder aus. Viele Fußgänger wirds freuen,
Das ganze Verfahren (samt Urteilen) hat der Kläger hier dokumentiert:
http://www.u-r.de/adfc/radweg/
beim Bundesverwaltungsgericht find ich nix.
Danke SZ (sollte eigentlich selbstverständlich sein die Quellen anzugeben, besonders seit "Uns Gutti" :-)
Was ist das für eine unsachliche Einlassung? Die Straßenverkehrs-Ordnung kommt aus Berlin, ist also Bundesangelegenheit. Da hat München (und alle anderen Gemeinden in D) nur bedingt mitzureden. Die heutige Rechtslage, welche vorsieht, dass Radfahrer GRUNDSÄTZLICH auf der Fahrbahn fahren, stammt aus dem Jahre 1997. Na, wer war da gleich noch an der Regierung? Etwa Rot-Grün?
Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt lediglich, dass die seit weit über einem Jahrzehnt(!) in der StVO festgeschriebenen Regeln zu benutzungspflichtigen Radwegen in vollem Umfang gültig sind, dass also der größte Teil der heute immer noch existierenden Benutzungspflichtigen schlicht und ergreifend rechtswidrig angeordnet wurden. Aber macht nix: bei den Rechten sind Radfahrer ja Verkehrsteilnehmer von mindestens zweiter Klasse, nur ihre Pflichten werden immer wieder sehr hoch gehängt.
Im übrigen wissen die meisten Straßenverkehrsbehörden schon seit längerem, dass sie falsch handeln, aber dann soll halt ein Radfahrer klagen, es passiert ja selbst bei für die Behörde verlorener Klage nichts. Und die Kosten? Tja, die trägt ja sowieso der Steuerzahler...
Fahrräder auf die Straße und Ampel abbauen unterhöhlt die Verkehrssicherheit und ist negativ für die steuerzahlende Wirtschaft. Aber das ist ja im Sinne einer ROT/GRÜNen Verkehrtpolitik. Sich den Geldhahn zudrehen bei einem wachsenden Berg von selbst gesetzten sozialen Verpflichtungen sind der endgültige Ruin der Stadt. Ich fordere noch mehr soziale und steuerfreie Aspekte für die Mobilität auf ’Shared Spaces’: Kinderwägen, Rollatoren und Segways auf die Straße, Schleichspuren für Gehstockbenutzer, Elektrofahrräder auf Krankenschein und einen persönlichen Mobilitäts-Jokerdeppen für jeden. Kurzum: Münchner auf die Straße – Auswärtige in die U-Bahn! Und bei Regen? Umgekehrt!
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