Urteil:Lebenslange Haft für Samurai-Mörder

Im Juni 2005 hatte der 24 Jahre alte Angeklagte seine Ex-Freundin und deren Freundin erstochen. Dann zerstückelte er die Leichen und verteilte sie mit Hilfe seines Vaters im bayerischen Landkreis Traunstein.

Vom Schwurgericht München I wurde der 24-Jährige jetzt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld fest.

Der Angeklagte hatte gestanden, im Juni 2005 die beiden 20 Jahre alten Kosmetikschülerinnen erstochen zu haben. Bei den Opfern handelte es sich um seine Ex-Lebensgefährtin sowie deren Freundin. Anschließend zerstückelte er die Leichen mit einem Samurai-Schwert und verteilte die Körperteile im oberbayerischen Landkreis Traunstein.

Nach Überzeugung von Staatsanwalt Martin Kronester hat der 24-jährige kaufmännische Angestellte seine Lebensgefährtin an deren 20.Geburtstag "aus unduldsamer Selbstgerechtigkeit" getötet, weil sie ihn verlassen und "bloßstellen" wollte. Die Freundin habe als Zeugin des Verbrechens sterben müssen.

Dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft zufolge hat der Angeklagte die jungen Frauen am 22. Juni 2005 bei einem Treffen in seiner Wohnung im Streit über die beabsichtigte Trennung erstochen und die Toten in den beiden folgenden Nächten mit einem Samuraischwert zerstückelt. Er hat die Leichenteile zwischen Bernau und Ruhpolding an der Autobahn abgelegt. Dabei half ihm sein Vater, gegen den ein Verfahren eingestellt wurde; versuchte Strafvereitelung unter engen Verwandten ist nicht strafbar.

Knapp dem Tod entronnen

Beinhahe hätte es ein weiteres Opfer gegeben: Eine frühere Freundin des Angeklagten hatte zur Tatzeit mit ihrer Nachfolgerin telefoniert und deren Todesschreie am Handy gehört. Der Angeklagte hat sich bald darauf mit ihr getroffen, um zu erfahren, was sie von dem Verbrechen mitbekommen habe. Die 22-Jährige konnte ihn überzeugen, nur streitende Stimmen vernommen zu haben. "Sie ist knapp dem Tode entkommen", vermutete Kronester.

Der Angeklagte sei bei dem Doppelmord voll schuldfähig gewesen. Er habe "zielgerichtet" gehandelt und unmittelbar nach der Tat seine Motorradfahrprüfung fehlerfrei abgelegt.

Die Verteidigung plädierte auf eine Verurteilung nur wegen Totschlags in zwei Fällen und die Verneinung der besonderen Schwere der Schuld.

(sueddeutsche.de/ddp)

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