Urteil:Kiffer sieht in der Mutter den Teufel: Verurteilung nach Attacke

  • Das Landgericht München I hat einen 33-jährigen Kiffer wegen versuchten Totschlags verurteilt, der Mann muss in ein psychiatrisches Krankenhaus.
  • Der psychich kranke Mann hatte im Zustand einer paranoiden Schizophrenie seine Mutter fast erwürgt.
  • Die damals 63-Jährige wurde durch das heldenhafte Eingreifen eines Nachbars gerettet.

Von Susi Wimmer

"Gebt das Hanf frei", schrie einst der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele anlässlich einer Demo, als die Polizei Nutzhanfpflanzen, die zu Dekozwecken an einem Wagen angebracht waren, beschlagnahmte. Der Fernsehmoderator Stefan Raab vertonte das Zitat und heute ist der Slogan moderner denn je. Sogar der Bund Deutscher Kriminalbeamter plädierte vor Kurzem für ein Ende des Cannabis-Verbots. Eine Forderung, die die erste Strafkammer am Landgericht München I in keinster Weise nachvollziehen kann. Am Freitag schickte sie den psychisch kranken Christof B. wegen versuchten Totschlags zur Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus. Der 33-Jährige hatte sich als Jugendlicher in eine Psychose gekifft und in der Folge im April 2017 im Zustand der paranoiden Schizophrenie seine Mutter fast erwürgt.

"Im leichten Nebel des Joints", so führte der Vorsitzende Richter Michael Höhne aus, "da lauert die Halluzination." Auch wenn der Konsument denke, "wird schon nichts passieren", so belegten Studien anderes. "Bei 14- bis 24-Jährigen, die regelmäßig kiffen, ist das Risiko, an einer Psychose zu erkranken, doppelt so hoch wie bei anderen", zitierte Höhne die Studie. Der Münchner Christof B. ist dafür beileibe nicht der einzige Beleg. Die Anzahl der Antragsschriften, mit denen Gerichte Angeklagte von Gewaltdelikten zur einstweiligen Unterbringung in Kliniken schicken, nimmt kontinuierlich zu.

Mit 16 rauchte Christof B. täglich Cannabis, "lieber cool als Schule" lautete sein Motto. Seine Lehre zum Bürokaufmann schaffte er "völlig verballert", wurde aber nicht übernommen. Der Rest seines Lebens lässt sich auf drei Wörter reduzieren: Kiffen, Computerspiele, Hartz IV. Beim Rauchen mit Freunden erlitt er 2005 erstmals eine Psychose. Er hatte die Wahnvorstellung, von seinem Vater vergewaltigt worden zu sein. Es folgten optische und akustische Halluzinationen, Pflanzen sprachen zu ihm, Spinnen krochen überall heraus und er fühlte sich gemobbt.

Irgendwann landete er in einer Klinik, ihm wurden dauerhaft Neuroleptika verschrieben. Weil diese den Körper aufschwemmten, begann er, an sich herumzudoktern. Er setzte die Tabletten ab, fühlte sich ein paar Tage besser, dann holte ihn ein psychischer Schub ein, der ihn wieder in die Klinik brachte. Er dachte, er könne den Beginn einer Psychose erkennen, und dann die Medikation weiterführen. "Er schätzt seinen Zustand falsch ein", so das Gericht.

Im April 2017 hatte er wieder einmal seine Tabletten abgesetzt. Und als ihm seine Mutter eines Morgens Lebensmittel vorbeibrachte und ihn auf das kaputte Taubenabwehrnetz am Balkon ansprach, überkam ihn der Wahn. Er sah in seiner Mutter den Teufel. Die damals 63-Jährige erkannte seinen Zustand, wollte wegen der kaputten Haustürklinke von innen mit dem Schlüssel aufsperren, um zu flüchten, verlor aber in der Hektik den Schlüsselbund. Da stürzte sich ihr Sohn auf sie, zog sie an den Haaren zu Boden, würgte sie und presste ihr eine Plastiktüte ins Gesicht.

"Bei Gewaltdelikten von Ausländern wird immer reißerisch berichtet", kritisierte Höhne in der Urteilsbegründung. In diesem Fall war ein junger Ägypter der Held: Der Nachbar hatte den Streit gehört, versucht, die Haustüre einzutreten, und als das misslang, klingelte er in der Nachbarwohnung und kletterte über den Balkon zu Christof B. Obwohl der körperlich überlegen war, zog er ihn von seiner Mutter weg und sperrte ihn auf den Balkon.

Das von der Staatsanwaltschaft angeführte Mordmerkmal der Heimtücke sah Höhne nicht. Die Mutter sei nicht arglos gewesen. Das Gericht folgte damit dem Antrag von Anwältin Garina Hamel, die auf versuchten Totschlag plädiert hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: