Urteil:19-Jähriger lässt Hose runter - 600 Euro Strafe

Lesezeit: 2 min

  • Vor einem Münchner Nachtclub hat ein 19-Jähriger vor einer Rettungsassistentin die Hose runtergelassen.
  • Die 21-Jährige musste wegen Schlafstörungen in psychologische Behandlung.
  • Nun wurde der junge Mann zu einer Geldstrafe verurteilt.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Schock in der Nacht: An einem Julisonntag vor der Disco "Nachtgalerie" klopfte es an das Fenster des dort stehenden Rettungswagens - als die Sanitäterin öffnete, stand ein Mann mit runtergelassener Hose vor ihr. Die geschockte Rettungsassistentin konnte eine Woche lang nicht mehr arbeiten. Vor Gericht kam der 19-jährige Täter nun aber glimpflich davon: Er zeigte sich beschämt und einsichtig, deshalb beurteilte das Amtsgericht den Fall eher unter "erzieherischen Gesichtspunkten".

Die Großraumdisco Nachtgalerie an der Landsberger Straße hat einen besonderen Ruf: Hier sollen sich Feierwütige günstig betrinken können. Das hatte offensichtlich ein 19-jähriger Münchner im Sommer 2015 genutzt. Denn später vor Gericht wollte er sich wegen Trunkenheit nicht mehr an seine Tat erinnern können. Nach Schilderung der Sanitäterin hatte der Mann an das Fenster des Rettungswagens gepocht.

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Die Rettungsassistentin dachte, dass er ärztlich versorgt werden muss und öffnete die Türe. "Er hat seinen Penis geschwungen", sagte sie vor Gericht. "Er hat nichts zu mir gesagt. Ich war total unter Schock", erklärte die Sanitäterin. Er habe ihr auffordernd in die Augen gesehen, was von der Zeugin nach eigenen Angaben so verstanden wurde, dass sie ihn befriedigen solle.

Die 21-Jährige hatte den 19-Jährigen daraufhin angeschrien, dass er verschwinden solle. Schließlich sei er achselzuckend gegangen. Die Rettungsassistentin verständigte den Security-Dienst, der den Täter festhalten konnte. Die Frau schilderte vor Gericht, wie sehr sie sich geekelt habe. "Ich war so geschockt, dass ich keine weiteren Einsätze in der Nacht mehr übernehmen konnte und eine Woche krankgeschrieben wurde", erklärte sie.

Wegen Schlafstörungen habe sie sich in psychologische Beratung begeben müssen. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht konnte sich der Mann an nichts erinnern. Er gab an, betrunken gewesen zu sein und entschuldigte sich bei der Rettungsassistentin.

Wie das Gericht argumentierte

Die Richterin bestrafte den 19-Jährigen nach Jugendstrafrecht. Er sei noch in der Ausbildung, stellte sie fest, und in seiner Persönlichkeit und Lebensführung doch eher ein Jugendlicher als ein Erwachsener. "Auch wenn er angab, sich an die eigentliche Tathandlung nicht erinnern zu können, war ihm anzumerken, dass er über sein eigenes Verhalten beschämt war und sein Fehlverhalten eingesehen hat", meinte die Richterin.

"Unter erzieherischen Gesichtspunkten war es geboten, den Angeklagten zur Teilnahme an drei Beratungsgesprächen anzuweisen, um ihm dadurch auch die Thematisierung einer etwaigen sexuellen Problematik zu ermöglichen", hieß es in der Urteilsbegründung. Um ihm sein Fehlverhalten nochmals deutlich vor Augen zu führen, wurde ihm darüber hinaus die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 600 Euro an den Malteser Hilfsdienst auferlegt. Das Urteil (Az.: 1034 Ds 468 Js 202932/15) ist rechtskräftig.

© SZ vom 05.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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