Urteil:43-Jähriger bekommt lebenslang für Mord an Ehefrau

  • Das Landgericht München I hat einen 43-Jährigen wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt.
  • Der Mann litt an Depressionen und hypochondrischen Störungen und soll seine Frau damit regelrecht terrorisiert haben.
  • Trotz der psychischen Probleme sei dessen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Tat nicht vermindert gewesen, begründet das Gericht sein Urteil.

Von Andreas Salch

Sylvia Z. war am Ende ihrer Kräfte. Ihr Mann litt an Depressionen, Panikattacken und hypochondrischen Störungen. Mit der Zeit begann die erfolgreiche Betriebswirtin darunter zu leiden, dass ihr Mann von ihr verlangte, sich für ihn aufzuopfern. Eine Trennung soll für Sylvia Z. trotzdem nicht infrage gekommen sein. Denn sie liebte Robin L. Von Beginn des vergangenen Jahres an soll der 43-jährige Nachhilfelehrer seine Frau mit seiner Hypochondrie jedoch regelrecht terrorisiert haben. Als Sylvia Z. sich eine Auszeit von der Beziehung nehmen wollte, da sie sich durch ihren Mann immer mehr eingeengt fühlte, musste sie sterben.

Am frühen Morgen des 13. April 2016 schlug Robin L. seiner Frau in der gemeinsamen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Klugstraße in Gern eine Weinflasche auf den Kopf. Danach trat er ihr auf den Kopf und stach mit einem Küchenmesser mindestens 35 Mal auf sie ein. Nach Überzeugung der Richter der 2. Schwurgerichtskammer am Landgericht München I habe es Robin L. nicht akzeptieren wollen, dass seine Frau vorübergehend zu ihrer Mutter zieht. Für die Tat verurteilte das Gericht Robin L. am Donnerstag wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Er nahm das Urteil äußerlich regungslos zur Kenntnis. Nachdem seine Frau tot war, hatte sich der 43-Jährige das Leben nehmen wollen. Er sprang aus einem Fenster im dritten Stock des Hauses. Dabei erlitt er etliche Knochenbrüche, verlor ein Auge und ist seither zeitweise auf einen Rollstuhl angewiesen.

Mehrere Zeugen hatten dem Gericht geschildert, dass L. und seine Frau eine sehr gute Ehe führten. Gewalt habe es nie gegeben. Aber mit seinen "Krankengeschichten" soll der 43-Jährige seine Umwelt fest im Griff gehabt haben. Sylvia Z.s Mutter hatte ihre Tochter als eine unternehmungslustige Frau geschildert. Sie habe Freunde treffen, Sport und Ausflüge machen wollen. Ihr Mann habe aber immer zu Hause bleiben wollen und dies mit seinen Krankheiten begründet. Nach Einschätzung eines Gerichtspsychiaters habe Sylvia Z. darunter gelitten, dass der Angeklagte von ihr erwartet habe, ihn zu "betüddeln, fast so wie ein Kind".

Robin L. hatte die Tat gestanden, aber erklärt, er könne sich nicht mehr an alles erinnern. Er habe nur noch Bilder im Kopf, unter anderem "den letzten Atemzug" seiner Frau. Bevor er nach der Weinflasche griff und sie Sylvia Z. auf den Kopf schlug, hatte er sich an seinen Computer gesetzt und die Begriffe "weinflasche voll kopf kaputt" gegoogelt. "Dies beweist den Tötungsvorsatz", sagte der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann bei der Urteilsbegründung am Donnerstag. Der Angeklagte habe "heimtückisch gehandelt" und die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Frau ausgenutzt. Trotz der psychischen Probleme des 43-Jährigen sei dessen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit bei der Tat nicht vermindert oder erheblich eingeschränkt gewesen. Der Vertreter der Staatsanwalt hatte neben einer Verurteilung wegen Mordes auch gefordert, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Eine vorzeitige Entlassung von Robin L.s aus der Haft auf Bewährung wäre damit unmöglich gewesen.

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