Urteil im Transrapid:Volksbegehren ist unzulässig

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Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Das Volksbegehren gegen den Transrapid ist unzulässig. Der Volksentscheid verstößt gegen Bayerische Verfassung.

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren gegen den bereits gescheiterten Transrapid für unzulässig erklärt. Die Bayerische Verfassung erlaube kein Volksbegehren über den Staatshaushalt, entschied das höchste bayerische Gericht am Freitag in München.

(Foto: Foto: ddp)

Die Transrapid-Gegner wollten dem Freistaat über das Bürgervotum verbieten, sich finanziell zu beteiligen, und so das gesamte Milliardenprojekt zu Fall bringen. Obwohl nach dem politischen Aus für den Transrapid vom Münchner Hauptbahnhof zum Flughafen das Volksbegehren ohnehin überflüssig gewesen wäre, bedauerten die Gegner das Urteil als Rückschlag für die direkte Demokratie.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der die Verfassungsrichter angerufen hatte, sieht hingegen seine Auffassung voll bestätigt. "Das ist eine wichtige Grundsatzentscheidung zur verfassungsrechtlichen Reichweite von Volksbegehren."

Das Gericht habe eine Klarstellung für künftige Begehren getroffen, wie der Haushaltsvorbehalt in der Verfassung zu interpretieren sei. Die Verfassungsrichter erklärten, das Volksbegehren habe dem Freistaat die Verwendung von Privatisierungserlösen in Höhe von 490 Millionen Euro für den Transrapid verbieten wollen.

Begehren, die in den Haushaltsplan eingriffen, seien aber "ausnahmslos unzulässig". Es komme nicht auf den finanziellen Umfang an. Maßgeblich sei auch nicht, ob es um Mehrausgaben oder um Einsparungen gehe, sagte Gerichtspräsident Karl Huber.

Entscheidend sei, dass die Budgethoheit des Parlaments einen höheren Rang habe als die Volksgesetzgebung. "Durch die Volksgesetzgebung soll dem Volk die Möglichkeit gegeben werden, sachpolitische Anliegen der Landesgesetzgebung aufzugreifen" - aber nicht Haushaltsfragen.

Ein Mitglied des Gerichts beurteilte das Volksbegehren in einem Sondervotum allerdings für zulässig: Es gehe bei der Magnetschwebebahn um eine sachpolitische Entscheidung. Die Transrapidgegner hatten den Umweg über die Finanzfrage als einzig möglichen Ansatz nur gewählt, weil der Transrapid ein Bundesprojekt ist.

Gegen Bundesprojekte sind bayerische Volksbegehren nicht möglich. "Was ich besonders bedenklich finde, dass die Volksgesetzgebung nebenher ist, wenn der Staat Geld seiner Bürger für Bundesprojekte verschleudert", sagte Klaus Hahnzog, der eigentlich mit auf der Richterbank sitzen sollte.

Das Innenministerium hatte jedoch über einen Befangenheitsantrag den Ausschluss des SPD-Richters am Verfassungsgerichtshof erwirkt und dafür harsche Kritik von SPD und Transrapid-Gegnern kassiert. Wie Hahnzog kritisierte auch der SPD-Landtagsabgeordnete Florian Ritter: "So wie es sich darstellt, sind Bundesprojekte, die den Freistaat betreffen, der Volksgesetzgebung entzogen."

Die Vorsitzende der Anti-Transrapid-Einwendergemeinschaft (ATEG), Monika Barzen, sagte: "Es tut nicht ganz so weh, weil der Transrapid inzwischen gestorben ist." Richard Mergner vom Bund Naturschutz ergänzte: "In der Sache haben wir recht behalten: Dass der Transrapid ein völlig überteuertes Prestigeobjekt gewesen wäre."

Und: "Ohne das Volksbegehren wäre die CSU nicht so schnell von ihrem Vorhaben abzubringen gewesen." Ähnlich reagierte Bayerns Grünen-Chefin Theresa Schopper: "Der Druck durch das Volksbegehren hat maßgeblich dazu beigetragen, dass der Transrapid nicht um jeden Preis gebaut wurde."

Die FDP wiederum begrüßte die Entscheidung. "Das Urteil zeigt, dass es keine rechtlichen Hindernisse für den Transrapid gibt, sondern dass es das Tandem Beckstein-Huber ist, das beim Transrapid grandios gescheitert ist", sagte FDP-Generalsekretär Martin Zeil laut Mitteilung.

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