Weil sich der Bundesgerichtshof eingeschaltet hat, soll der Ex-Tennis-Star nun weit mehr zahlen als bisher veranschlagt: Beim ersten Urteil waren es nur 6.000 Euro.

Der frühere Tennisprofi Boris Becker muss mehr als 100.000 Euro an den Insolvenzverwalter des Internetportals Sportgate zahlen. Das Oberlandesgericht München verurteilte den ehemaligen Sportler am Donnerstag zur Zahlung von gut 108.000 Euro und verschärfte damit das ursprüngliche Urteil, das vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben worden war.

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Die Forderung von Sportgate an Becker hat das Gericht mit seinem Urteil abgeschwächt. Der Insolvenzverwalter des im Juni 2001 Pleite gegangenen Internetportals hatte 1,5 Millionen Euro von Becker gefordert, dem 60 Prozent des Unternehmens gehörten. Becker hatte im Juli 2000 in einer schriftlichen Erklärung den Ausgleich von etwaigen Sportgate-Verlusten zugesichert.

Das Landgericht München verurteilte Becker Ende 2003 zu einer Zahlung von knapp 6.000 Euro. Das Oberlandesgericht München bestätigte diese Entscheidung. Doch der BGH hob das Urteil im Mai 2006 wieder auf, da die Richter die schriftliche Erklärung Beckers - anders als das Oberlandesgericht - als "formlos gültig" ansah.

Sportgate sollte ursprünglich ein Internetportal für die 87.000 Vereine des Deutschen Sportbundes sein und so Amateursportler miteinander in Kontakt bringen.

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(sueddeutsche.de/ddp)