Der ehemalige Wehrmachtsleutnant Josef Scheungraber ist wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Künftige NS-Verfahren werden sich an diesem Urteil messen lassen müssen.
Das Münchner Schwurgericht hat den ehemaligen Wehrmachtsleutnant Josef Scheungraber wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Damit zu rechnen war nicht, denn es handelte sich um einen Indizienprozess mit vielen Unwägbarkeiten. Die Zeugen, die zur Verfügung standen, waren alle jenseits der 80 Jahre.
"Er war der einzige Offizier vor Ort": Josef Scheungraber wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. (© Foto: Haas)
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Etliche alte Herren konnten wegen Krankheit oder Tod nicht mehr befragt werden, die Richter mussten sich mit der Verlesung alter Vernehmungsprotokolle begnügen. Am Ende fügten sie die Indizien zu einem Mosaik zusammen und kamen zu der Überzeugung, dass niemand anderes als der Angeklagte als Täter in Frage komme. "Er war der einzige Offizier vor Ort", lautet die Kernthese des Urteils.
An dieser Tatsache kam auch der Angeklagte Scheungraber nicht vorbei. Er selbst hat sich keinen Gefallen getan mit der Behauptung, er habe keine Kenntnis von dem Massaker. Das war unglaubwürdig, denn alle Zeugenaussagen widersprachen dieser Version. Der alte Mann war damit einer Lüge überführt, die ihn in letzter Konsequenz zum Schuldigen machte.
Mit ihrem Urteil setzen die Münchner Richter bei der Strafverfolgung von NS-Kriegsverbrechen ein deutliches Signal. Sie messen nicht nur der individuellen Verantwortung des Offiziers eine besondere Bedeutung bei, sondern setzen auch Maßstäbe für die juristische Bewertung.
Sogenannte Vergeltungsaktionen gegen unbeteiligte Zivilisten stehen auf "sittlich tiefster Stufe" und sind daher als Mord einzustufen, der nie verjährt. Künftige NS-Verfahren werden sich an diesem Urteil messen lassen müssen, es bleibt allerdings abzuwarten, ob es Bestand in Karlsruhe hat.
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(SZ vom 12.08.2009/sonn)
Die neueste Antwort
Kieler Schule als Einstieg.
Karl Larenz.
Otto Palandt, mit direktem Draht zu Roland Freisler.
Carl oder Karl Schmitt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Carl_Schmitt
Theodor Maunz - bis in die Neuzeit.
Stellvertretend für die vielen anderen, hier ungenannten Personen.
Leider waren die Amerikaner nach Kriegsende nurmehr daran interessiert, gute Antikommunisten zur Verfügung zu haben und gute Nationalsozialisten waren gute Antikommunisten.
So konnten, durften und sollten sie, allenfalls mit gesichtswahrenden Scheinunterbrechungen, einfach weitermachen.
Alles nur Paulusse, keine Saulusse - garantiert?
In der Konsequenz nicht mehr ganz so verwunderlich, warum die im Artikel bezeichnete Person 60 Jahre unbehelligt blieb, aber vielelicht ist das auch nur Mutmaßung und ziemlich verrückt, solche Verrknüpfungen auch nur entfernt in Erwägung zu ziehen.
dass die unterschiedlichen strafmasse wegen mordes bzw wegen totschlags herrühren ist schon mehr als klar
strafmass und persönliches rechtsempfinden müssen ja nicht zwangsläufig deckungsgleich sein..
ganz einfach: scheungraber wurde wegen mordes verurteilt. mord bedeutet als starfmaß lebenslänglich
die frau von der sie sprechen: ich hab den artikel nicht rausgesucht, aber allein anhand des strafmaßes wird klar es handelt sich um eine verurteilung wegen totschlags, oder körperverletzung mit todesfolge, unterlassene hilfeleistung o.ä.
in diesem fall sieht der gesetzgeber andere strafrahmen vor.
scheungraber bekommt lebenslänglich (was auchimmer ds jetzt zu bedeuten hat) - die frau, die in chemnitz vor dem kadi stand, weil sie ihr kind hat verhungern lassen (wofür sie ja aber nix kann, weil etwas neben der spur) - 8 jahre...
zudem man sich wohl auch durchaus selber die frage stellen muss - wie hätte man sich selbst verhalten, nach 5 jahren im krieg??? kriegszustand darf keine entschuldigung sein - aber auch die äusseren umstände sollten durchaus zum tragen kommen dürfen...
eine etwas eigenwillige - oder auf political correctness?? ausgerichtete rechtsspechung herrscht hier meiner meinung nach vor..
ein duchaus politisches Urteil, wie ich meine. Die Beweislage war äußerst dürftig, wie auch das Gericht zugab. Im Zweifel sollte deshalb für den Angeklagten votiert werden. Das hat das Gericht aber nicht getan, deswegen unterstelle ich ihm einen vorrauseilenden Gehorsam gegenüber der Political Correctness in Deutschland.
Im Übrigen finde ich viele Kommentare absolut arrogant und weltfremd. Wir sollten über Wehrmachtsangehörige grundsätzlich nicht durch die Brille heutiger Maßstäbe urteilen, das ist ungerecht. Die meisten Kommentatoren auf dieser PLattform haben wie ich diese Zeit nicht erlebt. Ich maße mir kein Urteil an, weder über diese Männer, noch über die Situation, in der sie sich befanden. Oder glaubt jemand, Italien 1944 wäre für die Wehrmacht nichts weiter als ein Manöver gewesen? In den Kriegswirren war nicht jeder Offizier immer Herr der Lage. Im Juni 1944 befand sich die Wehrmacht auf dem Rückzug, der nicht immer geordnet war. Ich will nichts entschuldingen, aber wir leben immer nicht in einem Rechts- und nicht in einem Gesinnungsstaat
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