Urteil im Mordprozess:Dachauer Todesschütze zu lebenslanger Haft verurteilt

Todesschütze Dachau, Amtsgericht Dachau

Der wegen Mordes an einem Staatsanwalt angeklagte Rudolf U. hat den Prozess von einem Krankenbett aus beobachtet.

(Foto: dapd)

Im Januar hat Rudolf U. im Dachauer Amtsgericht um sich gefeuert und dabei einen jungen Staatsanwalt tödlich getroffen. Nun ist er dafür zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht München II stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

Aus dem Landgericht von Anna Fischhaber

Knapp elf Monate nach dem Mord an einem Staatsanwalt im Amtsgericht Dachau ist der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht München II stellte am Donnerstag zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren kaum möglich.

"Es war ein sinnloser Tod", sagte Richter Martin Rieder zu Begründung - und ein schmerzlicher Verlust für die junge Ehefrau von Tilman T. "Er hat unermessliches Leid über die Familie gebracht", so der Richter. T. sei ein Zufallsopfer gewesen, es hätte jeden Staatsanwalt treffen können. Reue habe der Angeklagte nicht gezeigt.

Das Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Staatsanwaltschaft und Pflichtverteidiger hatten vergangene Woche lebenslänglich für den Angeklagten gefordert. Die Staatsanwaltschaft sah - im Gegensatz zur Verteidigung - zudem eine besondere Schwere der Schuld.

Rudolf U. hatte im Januar während der Urteilsbegründung eine Pistole aus seiner Jacke gezogen und um sich gefeuert. Er traf den Staatsanwalt tödlich. Auch den Richter wollte er töten, wie er vor Gericht zugab. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zudem vor, er habe auch seine Anwältin und den Protokollführer töten wollen. Der 55-Jährige verneinte das. Das Gericht hat ihn nun dennoch des Mordes und dreifachen versuchten Mordes schuldig gesprochen.

Der Angeklagte hatte den Prozess von einem Krankenbett aus verfolgt. Ihm wurden inzwischen beide Beine amputiert. Das Urteil nahm er teilnahmslos hin.

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