Weil für das Oberlandesgericht München eine Minderung des Miet- und Verkaufswerts vorliegt, hat die Klage einer Bewohnerin Erfolg: keine Mobilfunkantenne am Dach.
Gleiches Recht für alle? Nein, in Sachen Mobilfunk gilt das schon lange nicht mehr, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG) deutlich macht. Miteigentümer einer betroffenen Wohnanlage haben deutlich mehr Abwehrrechte gegen einen Antennenmasten als normale Nachbarn.
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Es geht um eine Wohnanlage, die aus zwei flachen Gebäuden und einem sogenannten Hochhaus besteht. Allein die Eigentümer des Hochhauses hatten beschlossen, ihr Dach an eine Mobilfunkfirma zu vermieten, die dort ihren Antennen aufstellte. Das passte der Besitzerin einer Wohnung in einem der flacheren Gebäude nicht. Sie zog vor Gericht.
Und genau an dieser Stelle geht die Rechtsprechung auseinander. Im konkreten Fall war die klagende Frau Mitglied dieser Eigentümergemeinschaft, weil die beiden niedrigen und das hohe Gebäude eine gemeinsame Wohnanlage bilden. Deshalb wurde dieser Fall nach Wohnungseigentumsrecht behandelt.
Der 34. OLG-Senat stellte fest, dass der Beschluss der Hochhaus-Eigentümerversammlung "nichtig" sei: Denn in dieser mehrere Gebäude umfassenden Wohnanlage seien auch die Eigentümer der flacheren Häuser durch die Mobilfunkantenne betroffen, so dass diese Maßnahme daher grundsätzlich auch ihrer Zustimmung bedürfe.
Die wörtliche Begründung: "Bei einer Mobilfunkanlage sind die Bewohner der Nachbarhäuser einer erhöhten Strahlenbelastung ausgesetzt, die möglicherweise, auch wenn sie die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreitet, gesundheitsgefährdend ist."
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Kapitalabzug aus Südeuropa
Die neueste Antwort
Es ist unwahrscheinlich dass gesundheitliche Schäden auftreten werden, und wenn, dann ganz sicher nicht durch die minimale Strahlung die von den Mobilfunkmasten ausgehen, da deren Strahlungsintensität nur ein Hundertstel der Strahlung am Handy selbst beträgt.
Die Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunkstrahlung beruht schlicht und einfach auf Einbildung, heute nennt man's den Placeboeffekt; das zeigt z.B. die neueste, die sog. Essex Studie, eine sehr gründliche Replikation der Züricher Studie, die beide zusammen überzeugend die Verdachtsmomente der früheren niederländischen TNO Studie ausräumten. Kurzer englischer TheRegister-Artikel dazu mit link zur Studie selbst ist hier
http://www.theregister.co.uk/2007/07/25/mobile_sufferers_unaffected_by_turning_kit_off/
Das Health Council of the Netherlands hat im Februar dieses Jahres eine Bewertung der TNO und der Züricher Studie veröffentlicht, die nochmal eindeutig und völlig unmissverständlich die beiden Studien und ihre Ergebnisse bewertet. Siehe link:
http://www.gr.nl/pdf/Press%20release%20200706%20site.pdf
Die Propagandisten der Mobilfunkstrahlungsphobie sind selbst die exklusiven Verursacher des Leidens der 'Mastgeschädigten'; und auch wenn die Symptome 'nur' auf einem Placeboeffekt beruhen, werden sie doch echt erlebt und schädigen doch ernsthaft und nachhaltig die Gesundheit und Lebensqualität vieler Leute.
Darüber sollten sich die Journalisten, die dieser Propaganda nur allzugern auf den Leim gehen, und diesen Unsinn noch verbreiten helfen, mal klar werden.
'Und da gibt es ja noch viel zu tun - siehe deutsche erlaubte Höchstbelastung im Vergleich zu der in der Schweiz erlaubten Höchstbelastung ... usw ...'
Die Strahlungsphobiker leisten ja wohl ganze Arbeit in Deutschland.
Die Verträglichkeit des Mobilfunksystems ist gegeben durch die praktisch überall anerkannten Grenzwerte der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtioni-
sierender Strahlung" (ICNIRP). Die USA haben leicht höhere Grenzwerte; die EU hat die ICNIRP Werte übernommen, in einer EU Ratsempfehlung. Die Schweiz hat diese Grenzwerte auch übernommen. (Schau dir z.B. die Grenzwertgrafik hier an: http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134986968750797832842/Mobilfunkstrahlung.pdf)
Richtig ist, dass die Schweiz für 'sensitive Orte' einen niedrigeren Grenzwert gesetzt hat, das hat aber nichts mit irgendwelchen wissenschaftlichen Bedenken zu tun, und logisch ist es auch nicht, im Gegenteil:
Die Strahlungsgröße am Handy selbst ist etwa um den Faktor 100 größer, als das was der Mensch vom Mast abbekommt. Das heißt: je näher ich bei der Handybenutzung an einem Mast bin, desto geringer ist die relativ starke Strahlung die mein Handy mir gibt, da es so konstruiert ist, dass es, um den Akku zu schonen, dann mit geringerer Intensität funkt. Daraus folgt: je dichter das Mastnetz (und da ist die Schweiz ziemlich gut), desto geringer die Strahlenbelastung der Mobilfunknutzer.
Und nicht zu vergessen: Es handelt sich hierbei um nicht ionisierende Strahlung, die vom Körper lediglich als Wärme absorbiert wird. (Die ist allerdings so gering, dass sie nicht wahrgenommen wird, das 'warme Ohr' der Handynutzer kommt vom sich erwärmenden Akku!) Ganz anders ist das mit dem Röhrenfernseh- oder Computerbildschirm, oder den Sonnenstrahlen, die auch ionisierend strahlen.
Die Belastung der Nichtnutzer durch die Maststrahlung ist so gering, dass man gar nicht drüber reden braucht.
Es findet ja derzeit wohl der größte Massenversuch zur Verträglichkeit der Mobilfunkstrahlung auf Erden statt. Und er wird in transparenter Weise wissenschaftlich begleitet, zum Beispiel von der WHO. Es gibt keine sauberen Untersuchungen, die auf gesundheitliche Schäden der nichtionisierenden Mobilfunkstrahlung hindeuten. Es ist unwahrscheinlich dass gesundheitliche Schäden auftreten werden, und wenn, dann ganz sicher nicht durch die minimale Strahlung die v
"Ich habe den Eindruck, für manch einen gilt das Motto:
Mobilfunkmast muss sein, aber nicht in unserer Gegend."
Da ist was dran. Da der Mobilfunk wohl ganz sicher nicht rückgängig zu machen ist, geht es um die Verträglichkeit des Systems. Und da gibt es ja noch viel zu tun - siehe deutsche erlaubte Höchstbelastung im Vergleich zu der in der Schweiz erlaubten Höchstbelastung ... usw ...
Wenn alle die Mobilfunkmasten ablehnen, auf die Nutzung eines Mobiltelefons verzichten, dann ist das ok und konsequent.
Sollten sie jedoch ein Mobiltelefon besitzen und benutzen, was ich den meisten unterstelle.
Dann sollten sie sich darüber im Klaren sein, dass sie überall wo sie sich aufhalten von irgendeinem Mobilfunkmasten profitieren.
Ich habe den Eindruck, für manch einen gilt das Motto:
Mobilfunkmast muss sein, aber nicht in unserer Gegend.