Urteil:Gericht lehnt Höchststrafe ab

Robert B. muss sieben Jahre in Haft, weil er seine Schwester erdrosselte

"Das Urteil mag überraschen", erklärte der Vorsitzende Richter Michael Höhne. Und tatsächlich hatte nicht einmal Verteidigerin Birgit Schwerdt damit gerechnet: Robert B., der im Februar 2016 seine Schwester mit der Kordel eines Designer-Schuhsacks erdrosselt hatte, wurde wegen Totschlags vor dem Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Staatsanwalt Laurent Lafleur hatte eine lebenslange Haft wegen heimtückischen Mordes gefordert.

Nahezu emotionslos und mit gesenktem Kopf, wie während fast des gesamten Prozesses, nahm der 37-jährige Robert B. das Urteil auf. "Ich habe ein einziges Mal die Geduld verloren, das kostete meine Schwester das Leben." Dieses Zitat des Verurteilten hielt Richter Höhne für relevant. Wie Zeugen bestätigten, hatte Elvira S. ihren Bruder wie einen Leibeigenen behandelt. Sie, die reich geheiratet hatte, unterstützte ihren Bruder, der mit seiner Familie in Ungarn in Armut lebte. Doch der Preis für Robert B. war hoch: Er wurde von seiner Schwester herumkommandiert, beleidigt und getreten. In einem Lokal etwa schlug sie ihm die Brille vom Kopf, weil sie ihrer Meinung nach nicht richtig saß. Als Elvira S. in München umziehen wollte und Robert B. half, eskalierte die Situation. Elvira S. beleidigte die Kinder ihres Bruders. "Jetzt reicht's", rief Robert B. und wollte die Wohnung seiner Schwester verlassen. Sie verstellte ihm den Weg, trat ihn und spuckte ihn an. Da schlug Robert B. zurück, während eines Gerangels zog er die Schuhsack-Kordel um ihren Hals. Eine Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers, und damit eine Heimtücke des Täters, erkannte das Gericht nicht. Vielmehr ging es von einem minder schweren Fall von Totschlag aus, weil Robert B. durch eine Beleidigung zu der Tat hingerissen worden sei.

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