Von E. Müller-Jentsch

Weil sie vor sieben Jahren nach einem Sturz beim Seilspringen nicht richtig behandelt wurde, ist eine heute 17-Jährige schwer beeinträchtigt. Jetzt muss die Klinik Schadensersatz zahlen.

Einem zehnjährigen Mädchen wird es beim Seilhüpfen etwas schummrig. Niemand ahnte in diesem Moment, dass bereits ein dramatischer Countdown um die Gesundheit des Kindes zu ticken begonnen hatte.

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Doch verloren hat die junge Münchnerin den Kampf um ihre Gesundheit in einem Krankenhaus: Die Ärzte dort hatten den Ernst der Lage zwar durchaus erkannt, dann aber offenbar einer schleppenden Alltagsroutine freien Lauf gelassen.

Und so war kostbare Zeit verronnen - obwohl es buchstäblich auf jede Minuten angekommen wäre. Dies ist ein grober Behandlungsfehler, urteilte nun das Landgericht München I und verurteilte die Klinik zur Zahlung von 120.000 Euro Schadensersatz.

Das Mädchen ging 2004 nach der Schule in ein Studienseminar, wo es bei seinen Hausaufgaben betreut wurde und auch die Freizeit verbrachte. Mittags, beim Seilspringen in der Eingangshalle, fühlte sich das Kind plötzlich ungut. Erst rief es mit dem Handy die Mutter an und wandte sich dann an die Aufsicht.

Die Kleine wurde im Erste-Hilfe-Zimmer hingelegt, dann telefonierte der Seminarleiter mit der Mutter. Diese erzählte, dass ihre Tochter am Vortag vom Augenarzt pupillenerweiternde Tropfen bekommen habe. Man machte sich also erst einmal keine großen Sorgen.

Als das Mädchen um 13.31 Uhr urplötzliche in Zuckungen verfiel und sich der Herzschlag beängstigend verlangsamte, wurde der Notarzt gerufen. Die Notfallmedizinerin gab dem Kind entsprechende Medikamente und ließ es in ein konfessionelles Krankenhaus bringen.

Der gerichtlich beauftragte Gutachter, ein Neuropädiater der Uni Münster, erklärte später den Richtern der Arzthaftungskammer sein Unverständnis darüber, dass es nach der Einlieferung des Kindes um 14.25 Uhr bis 15.18 Uhr gedauert habe, um eine Computertomografie durchzuführen.

Die neurologische Symptomatik sei den Ärzten doch schon bei der Aufnahme bewusst gewesen: Denn die Kombination von Streckkrämpfen, reduzierter Herztätigkeit, Bewusstlosigkeit und einer fehlenden Reaktion auf Schmerzreize seien höchste Alarmsignale gewesen. Und wenn es um eine Gehirn-Problematik gehe, wie hier bei Verdacht auf Schlaganfall, laute weltweit der medizinische Grundsatz "Time is brain".

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