Urteil gegen John Demjanjuk:Der Stempel der Schuld

Fünf Jahre Haft - das ist eine Strafe, wie sie Bankräuber oder Steuerhinterzieher bekommen. Ist das angemessen für einen Mann wie John Demjanjuk, der Beihilfe zum Massenmord in zigtausend Fällen geleistet hat? Wichtiger als die Höhe des Strafmaßes ist der Schuldspruch selbst.

Heribert Prantl

Fünf Jahre. Das ist eine Strafe wie für einen Bankräuber. Fünf Jahre. Das ist eine Strafe wie für einen Großbetrüger. Fünf Jahre. Das könnte auch die Strafe für einen Großverdiener sein, der drei oder vier Millionen Euro Steuern hinterzogen hat. Fünf Jahre Haft - das ist eine Strafe, die bei Verbrechen im mittleren Bereich liegt.

Court To Announce Verdict In Demjanjuk Trial

John Demjanjuk: Das Landgericht München II hat den 91-Jährigen zu fünf Jahren Haft verurteilt.

(Foto: Getty Images)

Liegen die Verbrechen von John Demjanjuk im mittleren Bereich? Ist das, was er im Vernichtungslager Sobibor verbrochen hat, dem Schuldgewicht nach zu vergleichen den Taten von Bankräubern, Betrügern, Steuerhinterziehern? Natürlich nicht. Wie aber kommt es dann zu dieser Strafe? Für Mord, Massenmord, Völkermord gibt es keine Verjährung. Es gibt aber offenbar eine Schrumpfung des Strafrahmens.

John Demjanjuks Taten sind lange her. Er hat verbrecherischen Dienst getan im Schlachthaus der Weltgeschichte. Er hat dort als Wachmann für "Ordnung" gesorgt. Er hat Beihilfe geleistet zum Massenmord in zigtausend Fällen. Das ist siebzig Jahre her, es gibt keine Tatzeugen mehr. Daher ist es eine Sensation, dass überhaupt noch eine Strafe verhängt werden konnte.

Denn Strafe setzt den Nachweis individueller Schuld voraus - der konkreten Schuld dieses einen Menschen John Demjanjuk, der, 91-jährig im Rollstuhl und ungerührt sein Urteil entgegennahm. Das Gericht ist der Überzeugung, dass der Tatnachweis geführt werden konnte. Es hätte sonst keinen Schuldspruch fällen dürfen. Eine Strafe, in deren geringer Höhe sich richterliche Zweifel an der Beweislage widerspiegeln, wäre eklatant rechtswidrig.

Fünf Jahre: Man sollte sich, bei allen Ungereimtheiten, die in diesem Strafmaß liegen mögen, nicht auf dessen possierliche Höhe kaprizieren - die Strafhöhe ist bei einem Mann dieses Alters unwichtig. Wichtig ist allein der Schuldspruch. Auf diesen Schuldspruch hatten die Opfer Demjanjuks Anspruch. Ein Massenmordgehilfe soll nicht ohne Urteil das Zeitliche segnen.

Ein Schuldspruch ist der auch nach Jahrzehnten noch notwendige Protest der Gesellschaft gegen die Barbarei. Es geht um die Negation der Negation des Rechts.

Man muss einen Greis, der Massenmörder war, nicht ins Gefängnis sperren. Man muss ihn aber verurteilen, man muss seine Schuld feststellen. Man hätte die Höhe der Strafe auch völlig dahingestellt sein lassen können. Jede Strafe, die jetzt noch gefällt wird, ist eine symbolische Strafe. Sühne gibt es nicht mehr. Strafe erreicht Demjanjuk nicht oder kaum mehr. Es kann nur noch darum gehen, grauenvolles Unrecht als solches zu stempeln. Der Schuldspruch ist ein solcher Stempel, nicht die Höhe der Strafe.

Man kann das Gericht beuteln für die milde Strafe, die es verhängt, man kann die Staatsanwaltschaft attackieren für die milde Sanktion, die sie beantragt hat - aber man wird wohl der Justiz mit solcher Kritik nicht ganz gerecht. Sie hat mit der gebotenen Akribie versucht, die Wahrheit zu ermitteln. Die Wahrheit ist zumutbar, auch dem 91-jährigen Greis.

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