Fast zwei Jahre lang wird Max Strauß schmerzlich an dieses Urteil erinnert werden: An jedem Monatsbeginn muss er der Staatskasse 15000 Euro überweisen - so lange, bis er die Geldstrafe von 300000 Euro bezahlt hat. Dazu hat ihn gestern das Landgericht München I wegen Beihilfe zum Betrug im Zusammenhang mit dem Wabag-Skandal verurteilt.
Zum Urteilsspruch sind alle aufgestanden, Max Strauß hält sich mit beiden Händen am Revers seines Sakkos fest. Die Strafe war keine Überraschung mehr für ihn, Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sie ausgehandelt, Wolf-Stefan Wiegand, der Vorsitzende Richter, gibt sie früh im Prozess bekannt. Deshalb auch dauert die Verhandlung nur knapp drei Stunden - den größten Teil davon beansprucht die Verlesung der Anklageschrift. Ihr folgt der Angeklagte äußerlich aufmerksam, aber ohne sichtbare Emotion. Nur einmal zieht er die Mundwinkel ein bisschen nach oben. Das ist, als ihn Wiegand nach seinem Beruf fragt: "Patient", antwortet Strauß.
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Sonst spielt die Depression keine Rolle, wegen der Strauß immer noch in der Münchner Uni-Klinik in stationärer psychiatrischer Behandlung ist. Er sagt wenig, lässt meist seine Anwälte Wolfgang Dingfelder und Andreas von Mariassy für sich reden. Doch viel zu sagen gibt es nicht: Dingfelder hat eine Erklärung seines Mandanten verlesen, in dem der die Vorwürfe gesteht und den angerichteten Schaden bedauert - das Geständnis, das die Grundlage des Deals ist.
Es ist insgesamt ein recht langweiliger Prozess, kaum mehr als zehn Zuschauer verlieren sich auf der Galerie des Schwurgerichtssaals. Unten allerdings, wo für die Presse reserviert ist, wird es eng, und vor der Tür rauchen Fotografen und Kameramänner die Aschenbecher voll. Drinnen wird's erst wieder lebendig, als nach zehn Anstands-Minuten Beratung das Urteil verkündet wird. Zunächst spricht Wolf-Stefan Wiegand vom Wert eines Geständnisses, wobei er sich der etwas schrägen Metapher "Das frühe Geständnis fängt den Wurm" bedient. Das ist natürlich eine Anspielung auf den derzeit laufenden Augsburger Prozess gegen Strauß, wo er sich beharrlich weigert, die ihm vorgeworfene Steuerhinterziehung zuzugeben. Deshalb findet Wolfgang Dingfelder die Bemerkung des Richters später auch "daneben".
Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer vom "Lebensdrama" seines Mandanten gesprochen: Er habe die Vorgaben und Erwartungen seines Vaters selten erfüllen können. Dass Max Strauß überhaupt für die Wabag gearbeitet hat, findet Dingfelder nicht verwerflich: "Auch Betrüger haben Anspruch auf anwaltliche Beratung." Dann jedoch habe er "Dinge getan, die ein Anwalt nicht tun darf".
Das sah auch der Richter so: "Sie waren keinesfalls im Kreis der Initiatoren, Erfinder und massiven Betreiber" des Wabag-Betrugs, bei dem mehrere 1000 Anleger um 120 Millionen Euro geschädigt wurden. (Siehe nebenstehenden Bericht). Vielmehr, so Wiegand weiter, sei Strauß anfangs sogar "auf der richtigen Linie" gewesen, als er seine Klienten vor falschen Angaben in Emissions-Prospekten gewarnt habe. Doch irgendwann habe er sich gedacht: "Augen zu und durch, hoffentlich geht's gut." 300.000 Euro Geldstrafe also - Wolfgang Dingfelder findet das Urteil "nicht glücklich machend, aber akzeptabel".
Sowohl der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft verzichten auf Rechtsmittel, der Spruch wird sofort rechtskräftig. Allerdings: Nun haben die geschädigten Anleger endlich jemanden, bei dem etwas zu holen ist. Deshalb rechnet die Verteidigung mit einem "Schub von zivilrechtlichen Verfahren". Als Wolfgang Dingfelder das in die Mikrofone sagt, ist Max Strauß schon längst aus dem Gerichtssaal verschwunden - durch den Hinterausgang, durch den sonst Gefängnisinsassen vorgeführt werden. Die Haftstrafe ist Max Strauß erspart geblieben. Aber er schaute nicht so aus, als würde er sich darüber freuen können.
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