Urteil:Fehlerhaftes Permanent-Make-up: Kundin erhält Schmerzensgeld

Urteil: Permanent-Make-up soll das tägliche Schminken überflüssig machen. Es kann aber auch zu Komplikationen kommen.

Permanent-Make-up soll das tägliche Schminken überflüssig machen. Es kann aber auch zu Komplikationen kommen.

(Foto: Claus Schunk)
  • Eine Frau will sich in einem Kosmetikstudio in München einen Lidstrich ziehen lassen.
  • Weil nach ihrer Überzeugung dabei Fehler gemacht wurden, zieht sie vor Gericht und verklagt das Kosmetikstudio.
  • Das Gericht spricht ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro zu.

Von Andreas Salch

Es klingt so einfach: Immer perfekt geschminkt durch ein Permanent-Make-up. Doch wenn beim Aufbringen Fehler gemacht werden, sind die Folgen für die Trägerin mitunter fatal. So auch bei einer Frau, die sich in einem Kosmetikstudio in München jeweils oben und unten einen Lidstrich ziehen ließ. Weil nach ihrer Überzeugung dabei Fehler gemacht wurden, zog sie vor Gericht und verklagte das Kosmetikstudio. Die Frau bekam Recht. Ihr wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro zugesprochen. Außerdem muss das Studio für alle zukünftigen Schäden aufkommen, die aufgrund der Behandlung womöglich noch entstehen.

Begonnen hatte alles 2002. Die Klägerin ließ sich jeweils einen Lidstrich oben und unten ziehen. Sechs Jahre später kam es zu einer weiteren Behandlung. Denn der untere Lidstrich hatte sich verbreitert. Die Frau bat, ihn zu schmälern. Eine Kosmetikerin benutzte für die Abdeckung und Schmälerung die Hauttonfarbe Vanille. Doch das Ergebnis war für die Klägerin nicht zufriedenstellend. Im September 2010 suchte sie das Kosmetikstudio erneut auf, und ließ wieder eine Korrektur des unteren Lidstrichs vornehmen. Und wieder war sie mit dem Ergebnis unzufrieden. Durch diese Behandlung sei ein "weißgelber Farbton" entstanden, der entstellend sei, so ihr Argument. Außerdem monierte sie, dass die unteren Lidstriche asymmetrisch seien. Der links unten sei "deutlich dünner" als der rechts unten. Nicht zuletzt sei das Make-up zu tief eingebracht worden.

Da sich das Kosmetikstudio weigerte, der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 3000 Euro zu zahlen, kam der Fall vor das Amtsgericht München. Der zuständige Richter zog einen Sachverständigen hinzu. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass die kosmetische Behandlung im Jahr 2010 "mangelhaft" war. Unter anderem bestätigte er, dass die Linienführung der rechten und linken unteren Lidstrich-Pigmentierung asymmetrisch sei. Darüber hinaus hätte das Kosmetikstudio für die Abdeckung die falschen Hautfarbton-Varianten verwendet. Bei der Höhe des Schmerzensgeldes berücksichtigte das Gericht, dass die Folgen der fehlerhaften Behandlung im Alltag sichtbar sind. Die Ansicht, dass die Verfärbung und Asymmetrie "grob entstellend wirkt", wie die Klägerin behauptet, teilte der Richter jedoch nicht. Das Urteil ist rechtskräftig. (Az. 132 C 16894/13)

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