Die ehemaligen Manager von Müller-Brot müssen nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Landshut verurteilte die drei Angeklagten wegen Betrugs, Insolvenzverschleppung und weil sie Lebensmittel in den Handel brachten, die nicht zum Verzehr geeignet waren. Das Strafmaß liegt zwischen einem Jahr und einem Jahr und zehn Monaten, der Vollzug wurde aber zur Bewährung ausgesetzt. Die früheren Geschäftsführer müssen außerdem Geldstrafen zahlen.
Die Verhandlung gegen die 49 bis 70 Jahre alten Angeklagten, die in einen der größten Lebensmittelskandale in Bayern verwickelt sind, zog sich über mehr als zehn Monate hin. Die Staatsanwaltschaft hatte Gefängnisstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und fünf Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte Freisprüche und für einen der Angeklagten eine Bewährungsstrafe verlangt.
Die Produktion in der Firma im oberbayerischen Neufahrn war Anfang 2012 vom Landratsamt Freising gestoppt worden, nachdem trotz mehrfacher Kontrollen und Beanstandungen unter anderem Mäusedreck und Kakerlaken nicht beseitigt worden waren. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte es wegen finanzieller Probleme Einsparmaßnahmen gegeben - vor allem beim Reinigungspersonal.
Zwei Wochen nach dem Produktionsstopp meldete das Unternehmen Insolvenz an. 1250 Mitarbeiter verloren ihren Job. Strafrechtlich besonders relevant ist der Anklagepunkt des Betrugs in 238 Fällen. Die damaligen Geschäftsführer sollen trotz Zahlungsunfähigkeit Waren und sonstige Leistungen im Wert von rund 1,65 Millionen Euro in Auftrag gegeben haben.