Urteil:Ehemann muss nach Angriff mit Korkenzieher ins Gefängnis

  • Suliman N. heiratete die 16-jährige Amina B. in einer Moschee und drängte darauf, die Ehe nach deutschem Recht besiegeln zu lassen.
  • Als sie sich weigerte, attackierte der 22-Jährige seine Frau mit einem Korkenzieher.
  • Nun muss er wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung für fünf Jahre und neun Monate in Haft.

Von Andreas Salch

Sie war erst 16 Jahre alt, als Amina B.(Name geändert) in einer Münchner Moschee mit Suliman N., 22, verheiratet wurde. Die nach deutschem Recht ungültige Ehe scheiterte. Es kam immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den beiden. Und Suliman N. schlug Amina B. auch. Schließlich suchte die junge Frau mit ihrer acht Monate alten Tochter im Mai 2015 Zuflucht in einem Mutter-Kind-Haus.

Suliman N. rächte sich dafür. Er lauerte Amina B. am 15. November vergangen Jahres auf und stach mit der Spitze eines Korkenziehers auf sie ein. Für die Tat verurteilte das Landgericht München Suliman N. an diesem Mittwoch wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und neun Monaten Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte Suliman N. zur Last gelegt, er habe Amina B. mit der Attacke bestrafen wollen.

Suliman N. lebte bis zu seiner Festnahme in einer Asylunterkunft in Bad Endorf. Obwohl er die Auflage hatte, dort zu wohnen, hielt er sich dennoch meistens in München bei Amina B. auf. Um die Berechtigung zu erhalten, legal in München sein zu können, drängte er die inzwischen 18-Jährige, beim Kreisverwaltungsreferat die islamische Heiratsurkunde vorzulegen.

Auf diese Weise sollte die Ehe zwischen den beiden nach deutschem Recht besiegelt werden. Der Staatsanwaltschaft zufolge habe der Angeklagte aber auch deshalb in München sein wollen, um Amina B. kontrollieren zu können. Die junge Frau aber machte nicht, was Suliman N. von ihr verlangte. Daraufhin eskalierte die Situation.

An jenem 15. November vorigen Jahres rief Suliman N. zunächst bei Amina B. an. Sie erklärte ihm, dass sie keine offizielle Ehe mit ihm führen wolle. Nach dem Telefonat lauerte er der jungen Frau am Abend am U-Bahnhof Brudermühlstraße auf und griff sie mit dem Korkenzieher an. Die heute 18-Jährige erlitt Stich- und Schnittverletzungen am Kopf, im Gesicht und insbesondere an den Augen. Passanten verhinderten vermutlich Schlimmeres, indem sie den Angeklagten von Amina B. weg zogen.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht nur knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie forderte sechs Jahre und sechs Monate Haft für Suliman N. Der Verteidiger des aus Afghanistan stammenden Mannes, Rechtsanwalt Michael Adams, wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung. Er forderte eine Gefängnisstrafe von höchstens zwei Jahren und zehn Monaten.

Außerdem beantragte er die Unterbringung seines Mandanten in einer Entziehungsanstalt. Denn in den Wochen vor der Tat, so hatte es Suliman N. angegeben, habe er übermäßig viel Alkohol getrunken. Auch bei der Tat selbst habe er unter Alkoholeinfluss gestanden. Ein Sachverständiger wertete dies jedoch nur als Schutzbehauptung.

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