Ein Lehrer soll mit Schülern gekifft und einem von ihnen kinderpornografische Videos gezeigt haben. Nun verliert er seinen Pensionsanspruch.
Weil er zusammen mit zwei minderjährigen Schülern Haschisch geraucht und einem der beiden in seinem Schlafzimmer Kinderporno-Videos gezeigt haben soll, hat ein mittlerweile vorzeitig pensionierter Volksschullehrer seine Ruhestandsbezüge verloren. Eine Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts München meinte zur Urteilsbegründung, dass es der Öffentlichkeit nicht vermittelbar sei, wenn der Freistaat solch einen Lehrer auch noch alimentieren würde.
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Der 52-Jährige soll mit den Jugendlichen zusammen gekifft haben. Er hätte aber nicht die Initiative dazu ergriffen, sagte der Lehrer. (© Foto: ddp)
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Der 52-jährige Pädagoge unterrichtete fast zwei Jahrzehnte lang an einer Volksschule in Sendling. Über viele Jahre hatte der Junggeselle offenbar "massiv gewissen Substanzen zugesprochen", wie es die Vorsitzende Richterin umschrieb. Wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,6 Promille hatte er bereits für elf Monate den Führerschein verloren.
"Wie ein junger Hund nachgelaufen"
Eines Tages drehte und rauchte er in seinem Auto auch gemeinsam mit einem Zwölf- und einem 15-Jährigen einen Joint. Man habe einen ähnlichen Musikgeschmack gehabt und deshalb in seinem Auto oft Musik gehört, räumte der Mann ein. Dabei sei es dann dazu gekommen - die Initiative dazu habe allerdings nicht er ergriffen.
Der Lehrer berichtete, dass einer der Schüler aus einem problematischen sozialen Umfeld stammte: "Er kam mir oft auf die Mitleidstour, dass seine Mutter mal wieder auf Sauftour sei und sein Vater ihn daheim gegen die Schränke schmeiße." Dieser Junge sei ihm lange Zeit "wie ein junger Hund nachgelaufen". Und später, als der Bub schon längst nicht mehr auf dieser Volksschule gewesen sei, habe er trotz Hausverbots immer wieder das Schulgelände aufgesucht, um Drogen zu verkaufen.
Dieser Jugendliche sei auch zehn bis 20 Mal bei ihm daheim gewesen. Die Behauptung dieses Zeugen, im Schlafzimmer des Lehrers seien ihm Filme mit kinderpornografischem und sodomistischem Inhalt gezeigt worden, bestritt der Lehrer allerdings. Filme seien bei ihm nie gefunden worden - und die Fotos, die bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden waren, stammten etwa aus dem Stern oder einem Aufklärungsbuch für Jugendliche.
Psychische Erkrankung
Im Übrigen seien die Fotos in einem massiven Eichenschrank eingesperrt gewesen, den die Polizisten aufbrechen mussten, da er schon seit Jahren den Schlüssel dafür verloren hatte. Dass er sich trotzdem wegen der Betäubungsmittelverstöße und der angeblichen Pornofilme im März von einem Schöffengericht zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilen ließ, ohne dagegen Rechtsmittel einzulegen, ließ der Lehrer am Montag vor dem Disziplinargericht unkommentiert.
Während die Anwälte des Lehrers die psychische Erkrankung ihres Mandanten betonten, darunter auch Verfolgungswahn, beantragte die Oberlandesanwältin die Streichung der Bezüge. Das Gericht entsprach schließlich ihrem Antrag: Die Kammer sei an die Feststellungen in dem rechtskräftigen Strafurteil gebunden.(Az.:M19DK08.4240)
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(SZ vom 16.12.2008/pfau)
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@pela1961: Ja suafen auf Klassenfahrt ist schon immer "übersehen" worden und jeder hat auf der Abschlußfahrt mit den Lehrern gebechert. Ein Joint im Auto und 2 Jahre bewährung? Da bekommen Serienschläger ja mildere Strafen.
Sch.... Deutsche Justiz.
Nicht, dass ich den Lehrer irgendwie in Schutz nehmen will, aber wovon lebt der Lehrer jetzt? Ich habe echte Bauchschmerzen dabei, jemanden die Lebensgrundlage zu entziehen. Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung ist irgendwann ausgestanden - der Mann bekommt bis an sein Lebensende kein Bein mehr auf den Boden.
Lassen wir die Kinderpornos - die ja wohl unbewiesen sind - mal außen vor und nehmen wir "nur" die Kifferei. Wieviele Lehrer haben wohl schon auf Klassenausflügen der Abschlußklassen großzügig darüber hinweg gesehen, wenn die Schüler in nicht unbedingt angebrachtem Ausmaß Alkohol konsumierten?
Nee, in meinen Augen eine sehr überzogene Reaktion und die falsche Sanktion.
So mancher (Beamte) bedenkt nicht, wenn er sich - nach Zureden der Staatsanwaltschaft und des Strafrichters - "einsichtig" zeigt, um mit einem "milderen Urteil" davon zu kommen, dass das im Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht zu seinen Lasten gehen kann. Da dem Lehrer seine Ruhestandsbezüge aberkannt worden sind, muss der Freistaat ihn nun in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Das kostet richtig Geld.
@kcddorf das sehe ich auch so. Vor allem der reißerische Aufhänger des Artikels mit den Pornos ist kein Faktum, wie man weiter unten nachlesen kann, sondern nur eine Zeugenaussage. Ausserdem heisst es in der Überschrift fälschlicherweise Lehrer und nicht ehemaliger Lehrer.
Das hat mit dem sonst für die SZ gewöhnlichen Niveau und seriösen Journalismus wenig zu tun.
nach den vorliegenden, im Artikel enthaltenen Informationen ein krasses Fehlurteil, wie auch schon das vor dem schöffengericht.
das ein mensch sich nicht wehrt hat nicht immer mit wirklicher schuild zu tun, manchmal auch bloß mit geld, kraft und rückhalt
Paging