Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Raucherclubs weiter erlaubt sind. Das Qualmen in Ein-Raum-Lokalen bleibt jedoch verboten.

Die Gegner des umstrittenen Rauchverbotsgesetzes in Bayern haben vor Gericht einen weiteren Rückschlag erlitten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München lehnte nach Angaben eines Sprechers vom Montag zwei Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen ab.

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Eine Nichtraucherinitiative wollte die für Raucherclubs geltende Ausnahme vom Rauchverbot außer Kraft setzen, bis eine endgültige Entscheidung über ihre Klage gegen die Clubs fällt. Ein sofortiges Verbot der Raucherclubs ist nach Auffassung der Richter vorläufig im öffentlichen Interesse nicht geboten. Die endgültige Entscheidung bleibe einer umfassenden Prüfung der Popularklage einer Nichtraucherinitiative vorbehalten. Bis dahin könnten Gäste, die sich dem Qualm in einem Raucherclub nicht aussetzen wollten, ein rauchfreies Lokal besuchen, urteilten die Richter.

Desweiteren entschied das Gericht, dass in Ein-Raum-Kneipen auch weiterhin nicht gequalmt werden darf. Das Rauchverbot in Ein-Raum-Gaststätten verstoße nicht gegen die bayerische Verfassung. Der Gesetzgeber habe hier einem möglichst wirksamen Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens den Vorrang gegenüber den Freiheitsrechten von Gastwirten und Rauchern geben dürfen, hieß es in dem Urteil vom vergangenen Mittwoch.

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(ddp/dpa/wib)