Urteil:Angeklagter muss nicht ins Gefängnis - hat aber keine Unterkunft

  • Abdulkadir U. saß neun Monate in Untersuchungshaft, nun konnte er überraschend den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.
  • Er war angeklagt wegen versuchten Totschlags, doch das Gericht sah lediglich eine gefährliche Körperverletzung und verurteilte ihn auf Bewährung.
  • U. weiß nun nicht, wohin. Denn seine Asylbewerberunterkunft existiert nicht mehr.
  • Bei einem Streit in der Unterkunft wollte er den Damen vom Catering helfen und ging auf einen Mitbewohner los.

Von Susi Wimmer

Die Freiheit ist das höchste Gut des Menschen, so heißt es bei den alten Philosophen. Wenn sie ganz plötzlich daher kommt, kann sie allerdings auch überfordern. So wie Abdulkadir U., der neun Monate in Untersuchungshaft saß und am Mittwochmittag überraschend den Gerichtssaal als freier Mann verlassen konnte.

Er war angeklagt wegen versuchten Totschlags, doch das Gericht sah in seinem Angriff lediglich eine gefährliche Körperverletzung und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Zurück an seinen ehemaligen Wohnsitz kann der gebürtige Somali nicht: Denn seine Asylbewerberunterkunft, die Traglufthalle in Oberhaching, existiert nicht mehr.

Wie das Leben des jungen Mannes nun weitergeht, wie sich die Vorstrafe auf sein Asylverfahren auswirkt, das steht noch in den Sternen. Seine Rechtsanwälte, Alexander Eckstein und Katharina Wild, sorgten zusammen mit dem Gericht dafür, dass ein Kontakt mit einem Caritas-Betreuer hergestellt wurde, der Abdulkadir U. zumindest dabei hilft, eine Unterkunft für die erste Nacht in Freiheit zu finden.

Der schmächtige junge Mann mit der auffälligen roten Brille verzieht bei der Urteilsverkündung keine Miene. Er hatte an jenem 21. Juli vergangenen Jahres lediglich für die Damen vom Catering in die Bresche springen wollen. Als nämlich in der Traglufthalle Essen verteilt wurde, hatte der schlecht gelaunte Lawrence E. die Helferinnen angemotzt, dass sie schlechte Frauen seien und ihr Essen stinke. Abdulkadir U. mischte sich ein, und schon kochten die Gemüter.

Es fielen Worte wie "I will kill you", Lawrence E. soll ihm einen leichten Schlag gegen die Schulter versetzt haben. Und Abdulkadir U., der gerade an einem Tisch saß und sich eine Marmeladensemmel schmierte, rastete aus und ging mit dem Messer auf den anderen los. Das Opfer erlitt eine minimale, 1,5 Zentimeter lange Schnittverletzung am Hals, die Staatsanwaltschaft sah das als versuchten Totschlag an.

Richter Norbert Riedmann folgte dem allerdings nicht. Er sah bei dem Angeklagten "keine Wucht in der Ausholbewegung" und auch das Buttermesser sei mit der abgerundeten Spitze als nicht so gefährlich anzusehen. Eine konkrete Lebensgefahr habe ohnehin nie bestanden, und auch eine abstrakte liege eher in der Ferne. Laut einem Gutachten hätte man mit dem Messer gar nicht so tief schneiden können, um an Blutgefäße zu gelangen.

"Er hat hier einen guten Eindruck hinterlassen, spricht erstaunlich gut Deutsch und hat vor der Verhaftung seine Ausbildung vorangetrieben", hielt Richter Riedmann dem Verurteilten zugute. Er habe ursprünglich helfen wollen, die erste körperliche Auseinandersetzung sei vom Opfer ausgegangen und er sei bislang nicht vorbestraft. Allerdings sei Abdulkadir U. nicht umfassend geständig gewesen - und er sei zweimal mit dem Messer auf den Kontrahenten losgegangen. Die Freiheitsstrafe wurde zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt.

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