Von Bernd Kastner

Wie lässt sich so eine Wahnsinnstat verhindern? Was geht in den Tätern vor? Experten diskutieren im Justizministerium über die Ursachen von Amokläufen und Möglichkeiten der Prävention.

Ein "Mof" ist arm dran. Ein "Mof" ist kein Außerirdischer, und doch behandeln ihn viele, als wäre er einer. Ein "Mof" ist, im Jargon der Jugend, ein "Mensch ohne Freund", ein Außenseiter, einer, über den die anderen reden. Auf die Idee, mit ihm zu reden, kommt fast niemand. Das tut weh. Und so wird aus dem einsamen Mensch womöglich ein gefährlicher, einer, der sich irgendwann mit Gewalt in den Mittelpunkt stellen will. Und sei es nur für die letzten Minuten seines Lebens.

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Wie lassen sich Amokläufe wie zuletzt an der Schule in Winnenden verhindern? (© Foto: ddp)

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Kriminalpsychologe Adolf Gallwitz erklärt diese Form von gesellschaftlicher Ausgrenzung bei einem Expertenhearing im bayerischen Justizministerium. Ministerin Beate Merk (CSU) hat geladen, um mehr zu erfahren über Amokläufe von Jugendlichen. Was geht in den Tätern vor? Wie lässt sich so eine Wahnsinnstat verhindern? Doch zunächst geht es um die Begriffsklärung: Wann ist eine Gewalttat ein Amoklauf?

Den Exzess der drei Schweizer Schüler, die vergangene Woche offenbar grundlos mehrere Menschen schwer verletzten, hat ein Staatsanwalt als Amoklauf bezeichnet, und die Experten in Merks Runde geben ihm recht: Die Übergänge seien fließend zwischen exzessiver, scheinbar spontaner Gewalt und dem klassischen, geplanten Amoklauf. "Es gehört zusammen", sagt Jugendpsychiater Franz Joseph Freisleder.

So diskutieren die Experten allgemein über Gewaltprävention und sind sich einig, welche Risikofaktoren oft zusammentreffen: Frustration, Ausgrenzung, Kränkung, und wenn ein Jugendlicher dann noch täglich Killerspiele konsumiert und eine Waffe im Haus ist, sei die Hemmschwelle gefährlich niedrig.

Gewalt als Spaßfaktor

Die Diagnose ist also recht eindeutig, auch, dass Gewalt ein Spaßfaktor ist und ausufert, dass immer mehr Mädchen immer gewalttätiger werden und immer mehr Eltern all dem hilflos gegenüberstehen. Was aber tun? Hilft es, wie Gerd Engelhardt, Jugendrichter in Fürth, anregt, die Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre herabzusetzen, um Kindern früher den Ernst ihrer Taten klarzumachen? "Sie werden nicht zur Rechenschaft gezogen, das wissen sie ganz genau", sagt er über die ganz Jungen. Allein, eine konkrete Vorstellung, wie ein Zwölfjähriger zu bestrafen sei, habe er auch noch nicht. Derzeit behelfe er sich bisweilen damit, nichtstrafmündige (Mit-)Täter als Zeugen vorzuladen, um sie bei dieser Gelegenheit ins Gebet zu nehmen.

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