Untermenzing:Klarer Auftrag

An der Allacher Straße beruft man sich auf Grundsatz-Urteil

Die Interessengemeinschaft Allacher Straße drängt auf Resultate. Eine Stadt muss, das hat das Bayerische Verwaltungsgericht mit Präzedenzcharakter vor einem Jahr entschieden, ihre Bürger vor zu viel Lärm schützen. Tut die Kommune das nicht oder hat versäumt, alle Ermessensspielräume auszuschöpfen, ist sie verpflichtet, nachzubessern.

Im Fall der Allacher Straße heißt das für die Stadtverwaltung, "die aktuelle tatsächliche Lärmsituation zu verifizieren" und den künftigen Ausbau der Straße so zu planen, dass der Verkehr in der Allacher Straße im Interesse der Anlieger leiser wird. Ergangene ablehnende Bescheide müssen aufgehoben und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu erstellt werden. Die Allacher Straße soll zwischen Eduard-Schwartz- und Ernst-von-Beling-Straße erstmalig hergestellt werden, die Planungen der Stadt sahen aber zunächst keine geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen vor. Dabei, so die Kläger, seien die Lärmgrenzwerte in einigen Bereichen längst überschritten.

Bis jetzt haben die Kläger keinerlei Informationen zum Planungsstand. "Wir fürchten, noch eine Untätigkeitsklage anstrengen müssen, um zu unserem Recht zu kommen", sagt Anwohner Roland Strobach. Das ist laut Kreisverwaltungsreferat (KVR) aber nicht nötig. "Im Auftrag des Planungsreferates", erklärt KVR-Johannes Mayer, "wurden inzwischen Verkehrszählungen an der Allacher Straße zwischen Von-Kahr-Straße und Eversbuschstraße durchgeführt, die derzeit ausgewertet werden."

Auf Grundlage dieser Zahlen berechnet das Referat für Gesundheit und Umwelt die Schallimmissionen; die Ergebnisse sollen in das weitere Verfahren einfließen. Vorausgesetzt, die Berechnungsergebnisse lassen es zu, "stehen sowohl das Kreisverwaltungsreferat als auch das Planungsreferat einer Anordnung von Tempo 30 positiv gegenüber", betont Mayer. Gleichzeitig erwarte man sich von der neuen baulichen Gestaltung der Allacher Straße auch mehr Verkehrssicherheit und -qualität.

Noch im ersten Quartal des Jahres sollen alle Daten und Stellungnahmen vorliegen; dann können die Anträge der Anwohner erneut bearbeitet werden.

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