Unterföhring:Verwirrter Täter

Schuss auf Polizistin: Mann war wohl nicht schuldfähig

Die Staatsanwaltschaft hält den Mann, der im Sommer dieses Jahres eine Polizistin im S-Bahnhof Unterföhring bei München lebensgefährlich verletzt hat, für zur Tatzeit nicht schuldfähig. Die Anklagebehörde werte die Tat als vorsätzliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit versuchtem Mord, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I mit. Unter Berücksichtigung der fehlenden Schuldfähigkeit könne voraussichtlich aber keine Anklage verfasst werden. Die Staatsanwaltschaft kann in so einem Fall allerdings zum Beispiel beantragen, dass der mutmaßliche Täter in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden soll. Am 13. Juni hatte der offenbar geistig verwirrte Mann einem Polizisten bei einer Rangelei am Bahnhof von Unterföhring die Pistole entrissen und der damals 26 Jahre alten Beamtin in den Kopf geschossen. Auch zwei Passanten wurden getroffen. Der Mann, der eigentlich in den USA lebt, war dort schon vorher mehrfach auffällig geworden, unter anderem wegen Körperverletzung. Der Gesundheitszustand der schwer verletzten Polizistin ist unverändert. Sie war vor etwa drei Monaten in eine Spezialklinik nach Sachsen verlegt worden. Ihr stehe noch ein langer Weg der Rehabilitation bevor, auf dem sie sie intensiv begleiten werden, hatten die Eltern und der Lebensgefährte der Frau in einem Brief geschrieben, den die Münchner Polizei veröffentlichte.

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