Von Jan Grossarth

Wirte suchen nach Schlupflöchern im neuen Nichtraucherschutzgesetz und planen ein Volksbegehren

Bayerns Wirte werden auf der Suche nach Schlupflöchern im vor wenigen Tagen verabschiedeten Nichtraucherschutzgesetz immer kreativer. Der "Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur" (VEBWK), eine erst vor knapp vierzehn Tagen gegründete Interessenvereinigung, denkt jetzt darüber nach, eine sogenannte "Clublösung" im großen Stil durchzusetzen: So könnten sich dem Dachverband interessierte Gastronomen in ganz Bayern mitsamt ihren Gästen anschließen und gewöhnliche Kneipenabende als "Vereinssitzung" deklarieren, hieß es am Freitag auf einer Pressekonferenz.

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(© Foto: dpa)

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Dadurch könnte ein einziger Mitgliedsausweis Zutritt zu Raucherkneipen - juristisch dann "Vereinsfilialen" - von Aschaffenburg bis Berchtesgaden verschaffen. Wirte wären zum Beispiel "Vollmitglieder", Gäste "Gastmitglieder". Eine Sprecherin des Ministeriums für Verbraucherschutz bezeichnete diese Pläne als nicht zulässig, weil der Ausweis des Dachverbandes nicht genüge: "Man muss Mitglied sein bei der jeweiligen Kneipe."

Im neuen Gesetz steht das aber nicht. Jedoch sind die Auflagen für Vereinslösungen streng: Die Mitglieder müssen namentlich bekannt sein, die Tür zur Kneipe muss verschlossen oder von einem Kontrolleur bewacht sein. Seitens der Wirte besteht offensichtlich bereits großes Interesse an individuellen "Clublösungen", bei der eine Kneipe zur geschlossenen Gesellschaft wird, in der das Rauchen laut Gesetz erlaubt ist.

Beim Münchner Kreisverwaltungreferat habe es allein am Donnerstag, einem Tag nach Verabschiedung des Rauchverbots, über 200 Anfragen gegeben, wusste VEBWK-Landesgeschäftsführer Heinrich Kohlhuber zu berichten.

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