Unnötige Konkurrenz:Genügend Hotelbetten

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Die Hansestadt ist ein begehrtes Urlaubsziel. Entsprechend groß ist das Angebot an privaten Ferienunterkünften. (Foto: imago)

Hamburg droht illegalen Vermietern mit empfindlichen Geldstrafen

Von Angelika Slavik, Hamburg

München und Hamburg haben nur wenige Gemeinsamkeiten, die Wohnungsnot ist eine davon. Die Hamburger Stadtverwaltung hat schon vor einiger Zeit versucht, den neuen Wohnungsvermittlern juristisch beizukommen. Schließlich, so argumentiert man bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, gebe es in Hamburg ja ausreichend Hotels und Pensionen - da müsse doch niemand rechtswidrig private Wohnungen vermieten. Oder?

Schon seit 1971 gilt in Hamburg ein sogenanntes "Zweckentfremdungsverbot" für Wohnraum, vor zwei Jahren wurde das in einer Novelle des Wohnraumschutzgesetzes noch einmal verschärft. Seither müssen Menschen, die ihre Wohnung ohne Genehmigung im großen Stil an Touristen vermieten, mit empfindlichen Strafen rechnen. Konkret gilt: Die Hamburger dürfen nur dann mit Touristen Geld verdienen, wenn sie maximal die halbe Fläche ihrer Wohnung als Ferienunterkunft anbieten. Wer also ein freies Zimmer übrig hat, darf das unbeschränkt vermieten, solange er selbst den Rest der Wohnung dauerhaft bewohnt. Diese Regelung gilt sowohl für Wohnungsmieter als auch für Eigentümer.

Komplizierter wird es, wenn die ganze Wohnung vermietet werden soll: Das ist nur während einer "vorübergehenden Abwesenheit" erlaubt, also etwa während des Urlaubs. Insgesamt darf die eigene Wohnung maximal sechs Monate als Touristenunterkunft herhalten - alles darüber hinaus ist ungesetzlich. Und ein Verstoß gegen die Vorschriften kann teuer werden: Bis zu 50 000 Euro Strafe drohen Vermietern, die sich nicht an die Regeln halten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wohnung gewinnbringend, zum Selbstkostenpreis oder gar unentgeltlich überlassen wurde. Auch den Vermittlungsportalen selbst setzt Hamburg zu: Sie müssen auf Verlangen die Daten der Vermieter herausgeben, bei illegalen Angeboten können auch die Portalbetreiber mit bis zu 50 000 Euro Strafe belegt werden. Zudem müssen widerrechtliche Angebote von der Internetseite entfernt werden.

Um herauszufinden, wer gegen die Regelung verstoßen könnte, forschen die sogenannten bezirklichen Wohnraumschutzdienststellen selbst im Internet nach verdächtigen Anbietern. Und sie gehen Hinweisen auf vermeintlich rechtswidrig vermietete Wohnungen nach. Diese Hinweise, heißt es, sollen unter anderem von Nachbarn kommen, die sich von Touristen gestört fühlen. Die Fahnder führen auch Besichtigungen durch, um herauszufinden, ob eine Wohnung dauerhaft gewerblich genutzt wird. Dabei werden auch Touristen als Zeugen befragt. Die müssen zwar nicht mit Strafe rechnen, allerdings sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Kontaktdaten ihres Vermieters herauszugeben.

Gebremst wurde der Airbnb-Enthusiasmus der Hamburger durch diese Maßnahmen bislang allerdings nicht: Allein für Mitte Juni sind in der Hansestadt über das Internetportal noch mehr als 1000 Zimmer zu haben.

© SZ vom 28.05.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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