Unfalltod von Julia Palmer-Stoll:Mutter des Marienhofstars einigt sich mit Anwalt

Die Akte Palmer-Stoll kann geschlossen werden. Die Mutter der tödlich verunglückten "Marienhof"-Schauspielerin hat den Streit mit ihrem Anwalt über das doppelt verrechnete Honorar außergerichtlich beigelegt.

Fast zweieinhalb Jahre nach dem Unfalltod der "Marienhof"-Schauspielerin Julia Palmer-Stoll ist nun das wohl letzte gerichtliche Kapitel im Zusammenhang mit dem Unglück beendet.

Unfalltod von Julia Palmer-Stoll: Bei der Rettung eines Igels kam "Marienhof"-Schauspielerin Julia Palmer-Stoll ums Leben. Nun kann das Gericht die Akte schließen.

Bei der Rettung eines Igels kam "Marienhof"-Schauspielerin Julia Palmer-Stoll ums Leben. Nun kann das Gericht die Akte schließen.

(Foto: Foto: dpa)

Die Mutter der Schauspielerin und ihr Anwalt einigten sich außergerichtlich über Anwaltskosten nach dem tödlichen Unfall, wie das Landgericht München I am Dienstag mitteilte. Einzelheiten dazu wurden nicht genannt.

Palmer-Stoll war 2005 in Dachau überfahren worden. Die 21-Jährige war auf die Fahrbahn gelaufen, um einen Igel zu retten. Sie geriet unter ein Auto und wurde 30 Meter mitgeschleift, wenig später starb sie in einer Klinik. Den Unfallfahrer verurteilte das Amtsgericht Dachau wegen fahrlässiger Tötung per Strafbefehl zu einer Geldstrafe.

Der Anwalt, den Palmer-Stolls Mutter später verklagte, hatte von der Versicherung des Fahrers ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro für die Eltern erstritten. Wie das Gericht mitteilte, übernahm die Versicherung auch die Gebühren des Anwalts.

Nach Angaben der Mutter habe der Anwalt ihr das verschwiegen und von ihr ein Honorar von 5000 Euro verlangt. Vor der Zivilkammer des Landgerichts hatte sie auf Rückerstattung des Honorars geklagt.

Der Anwalt hatte nach Darstellung des Gerichts behauptet, die Familie des Unfallopfers sei so erfreut über das von ihm erstrittene Schmerzensgeld gewesen, dass man ihm zusätzlich ein Honorar gezahlt habe.

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