Unfall an Ampel:Feindliches Grün oder Phantomlicht

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Nach einem Unfall streiten zwei Fahrer, ob die Ampel funktionierte

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Es ist der Albtraum aller Autofahrer: Alle Ampeln an einer Kreuzung zeigen gleichzeitig Grün. Juristen bringen diese brandgefährliche Situation mit der Bezeichnung "feindliches Grün" auf den Punkt. Ebenso "feindlich" ist das Ampelsignal auch, wenn auf der untergeordneten Straße Grün leuchtet, während auf der bevorrechtigten Straße die Ampelanlage ausgeschaltet ist. So soll es ziemlich genau vor zwei Jahren im Kreuzungsbereich der Ingolstädter Landstraße (B 13) / Staatsstraße 2053 in München-Neuherberg passiert sein. Der Geschäftsführer einer Sportartikelfirma war fest davon überzeugt, dass der grüne Linksabbiegerpfeil der Ampel leuchtet - als in diesem Moment sein BMW mit einem Opel auf der Staatsstraße zusammenprallte. Tatsächlich sei die komplette Ampelanlage damals aber ausgefallen und "komplett tot" gewesen, erklärt die Stadt München. Jetzt soll die Amtshaftungskammer am Landgericht München I klären, was damals wirklich passiert ist.

"Spannende Frage", sagte der Vorsitzende Richter Frank Tholl am Mittwoch: "Feindliches Grün oder Phantomlicht?" Denn die Stadt, die auf Schadenersatz verklagt ist, hält es für wahrscheinlicher, dass Sonnenlicht in der Ampel reflektiert wurde und dem Autofahrer "Grün" somit nur vorgegaukelt hat. Juristen nennen das "Phantomlicht". Dem widersprach in der Verhandlung ein Polizeibeamter, der zusammen mit einer Kollegin wegen des Ampelausfalls unmittelbar zuvor zur Verkehrsregelung angerückt war. Er schilderte, dass sie sofort die Ampel von allen Seiten betrachtet und dabei einen "schwachen Lichtschimmer" gesehen hatten - seiner Meinung nach keinesfalls ein Lichtreflex. Der Opelfahrer schilderte, dass auf seiner Fahrstrecke die Ampel dunkel gewesen sei.

Da es bei der Karambolage zum Glück bei einem harmlosen Blechschaden geblieben war und der Kläger "nur" seine Höherstufung bei der Haftpflichtversicherung ersetzt haben will, schlug das Gericht vor, sich den Schaden zu teilen. Denn nur ein aufwendiges Gutachten könne klären, was damals passiert sei - und das würde ein Vielfaches des Streitwertes kosten. Beide Seiten bekamen Bedenkzeit - sollten sie den Vergleich nicht annehmen, wird der Prozess fortgesetzt.

© SZ vom 30.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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