Umweltzone:Wer darf rein, wer nicht?

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Am 1. Oktober tritt die umstrittene Umweltzone in Kraft: Für wen gelten Ausnahmeregelungen, wo gibt es die Plakette?

Dominik Hutter

Wer darf noch in die Umweltzone?

Zunächst einmal alle Autos, die eine rote, gelbe oder grüne Umweltplakette an der Windschutzscheibe haben. Dazu gibt es noch diverse Ausnahmegenehmigungen, die schriftlich beim Kreisverwaltungsreferat beantragt werden müssen (Reisingerstraße10, 80337 München. Per Fax: 233-23379).

Komplett von der Plakettenpflicht befreit sind alle Zwei- und Dreiräder, Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen, Militär- und Rettungsfahrzeuge, Autos von Behinderten sowie Traktoren und Arbeitsmaschinen. Freie Fahrt gilt auch auf zwei Korridoren: für Lieferanten der Großmarkthalle (durch die Schäftlarnstraße) und Autozug-Fahrgäste (durch die Rosenheimer und Friedenstraße zum Ostbahnhof).

Wo gibt es die Plakette?

Bei den Zulassungsstellen, Prüforganisationen wie Tüv und Dekra sowie allen Werkstätten, die die Abgasuntersuchung anbieten. Der Aufkleber kostet normalerweise fünf Euro. Wer vorher wissen will, ob das eigene Auto plakettentauglich ist, kann im Fahrzeugschein nachsehen: die letzten zwei Ziffern im Feld 14.1 oder - bei älteren Exemplaren - im Feld "zu 1". Diese Zahlen kann man unter www.muenchen.de/umweltzone oder auch beim ADAC mit einem Katalog abgleichen.

Wer erhält eine Ausnahmegenehmigung?

Die Grundvoraussetzung lautet: Das Auto kann technisch nicht für eine bessere Schadstoffnorm aufgemotzt werden, etwa durch den nachträglichen Einbau eines Partikelfilters oder Katalysators. Daneben müssen weitere Bedingungen erfüllt werden. Im ersten Jahr genügt es, eine Wohn- oder Geschäftsadresse innerhalb der Umweltzone zu haben - eine Verlängerung ist dann aber nur "zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte im Einzelfall" möglich.

Ebenfalls ein Auge zudrücken will die Stadt bei der Versorgung mit "lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen". Vorsicht aber: Wer seine Schadstoffschleuder erst nach Einführung der Umweltzone kauft, erhält keine Ausnahme. Sämtliche Extrawürste sind auf ein Jahr befristet.

© SZ vom 01.10.2008/sonn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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