Umweltschutz:Gericht verordnet München bessere Luft

Landshuter Allee in München, 2014

„Offensichtlich unzutreffend“: So nennt Münchens Oberbürgermeister bisherige Berechnungen zur Stickoxidbelastung, die Fahrverbote zur Folge hatten.

(Foto: Florian Peljak)
  • Das Verwaltungsgericht bestätigte damit ein Urteil von 2012 und drohte dem Freistaat zugleich ein Ordnungsgeld in Höhe von 10 000 Euro an.
  • Der Luftreinhalteplan muss bis Juni 2017 nachgebessert werden.
  • An den Messstellen Stachus und Landshuter Allee liege die Belastung bereits jetzt erheblich über dem Grenzwert.

Von Christian Krügel

Es ist ein klares Urteil, dass weitreichende Folgen für Autofahrer in München haben kann - wenn sich die Regierung an das hält, was das Verwaltungsgericht ihr am Mittwoch als unmissverständlichen Auftrag mitgegeben hat. Freistaat und Landeshauptstadt müssen binnen eines Jahres dafür sorgen, dass die Luft in München deutlich besser wird und die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO₂) eingehalten werden. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil von 2012 und drohte dem Freistaat zugleich ein Ordnungsgeld in Höhe von 10 000 Euro an, falls er den Luftreinhalteplan nicht bis Juni 2017 nachbessert.

Konkret könnte das nun bedeuten, dass etwa für ältere Diesel-Autos ein Fahrverbot in der Münchner Umweltzone verhängt wird, doch eine City-Maut kommt oder zumindest alle Diesel-Busse und Taxis mittelfristig umgerüstet werden müssen. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten den Staat verklagt, sie bekamen im vollen Umfang recht.

"Nun muss sich der Staat bewegen, es gibt keine Ausrede und keine Entschuldigung mehr", kommentierte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, das Urteil. Er sprach von einer "schallenden Ohrfeige" für die Staatsregierung: Es sei frappierend, dass sie mittels Gerichtsurteil und Androhung von Zwangsgeldern gezwungen werden müsse, die Münchner Bürger vor Luftverschmutzung zu schützen, sagte Resch der SZ.

Die Verwaltungsrichter erinnern die Umweltbehörden tatsächlich sehr deutlich an ihre Verpflichtung. An den Messstellen Stachus und Landshuter Allee liege die Belastung bereits jetzt erheblich über dem Grenzwert, der Freistaat selbst gehe davon aus, dass sich dort ohne zusätzliche Maßnahmen vor den Jahren 2025 und 2030 nichts verbessere. Die bisherigen Reglungen sind daher nach Überzeugung des Gerichts nicht wirksam genug.

Filtersysteme für Busse und Bahnen

Das Verwaltungsgericht schreibt der Staatsregierung nicht vor, was nun konkret zu tun ist. Die Umwelthilfe aber hat klare Forderungen: Im Nahverkehr sollten Stadt und Staat Busse und Bahnen mit Filtersystemen sofort nachrüsten. Für Taxis verlangt sie ein Verbot von Neuzulassungen der Dieselfahrzeuge ab Juli 2017 und ab 2018 ein generelles Verbot für Dieseltaxis in München. "Wichtig ist, dass endlich etwas getan wird", sagte DUH-Anwalt Remo Klinger zur SZ: "Die Jahresfrist gilt - und sie läuft ab jetzt."

Doch darauf deutet wenig hin. Am Mittwoch wiesen sich Stadt und Staatsregierung gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Das Umweltministerium kündigte nur an, weitere Maßnahmen für sauberere Luft "zügig" zu prüfen. Pauschale Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in den Innenstädten lehne die Staatsregierung ab. Und im Übrigen sei die Stadt für die Umsetzung des Luftreinhalteplans verantwortlich der 2015 in Kraft trat.

Die städtische Umweltreferentin Stephanie Jacobs (CSU) ließ mitteilen: "Der Ball liegt nun nach wie vor im Spielfeld des Freistaats." Für eine City-Maut oder Fahrverbote müssten erst rechtliche Grundlagen geschaffen werden. Wie Bürgermeister Josef Schmid (CSU) verwies auch sie auf das städtische Programm zur Förderung der E-Mobilität. Zudem rief sie die Bürger auf, einfach mehr mit dem Fahrrad zu fahren.

Ganz klar ist dagegen die Reaktion der Handwerkskammer für München und Oberbayern: "Einfahrverbote oder City-Maut sind für das Handwerk existenzgefährdend", heißt es in einer Pressemitteilung.

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