Prozess:Räuber radelt mit seiner Beute heim zu Oma

  • Weil er Schulden bei einem Drogendealer hatte, überfiel ein junger Mann eine Shisha-Bar - bewaffnet mit einer Schreckschusspistole.
  • Dafür verurteilte ihn das Landgericht München I nun zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
  • Lässt er sich in den kommenden sechs Monaten nichts zuschulden kommen, kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Von Susi Wimmer

Er fuhr mit dem Rennrad und schwarzer Plastikmaske vor dem Gesicht zur Shisha-Bar in der Verdistraße, feuerte mit einer Schreckschusswaffe Schüsse in Decke und Boden und legte seinen Turnbeutel auf den Tresen. Dann bat er höflich um die Tageseinnahmen, schwang sich auf sein Rennrad und fuhr heim zu Oma.

Er habe den Überfall im Oktober 2016 verübt, um die Schulden bei seinem Drogendealer zu zahlen, räumte der heute 21-jährige Kevin G. (Name geändert) ein. Dafür verurteilte ihn das Landgericht München I nun zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren; lässt er sich in den kommenden sechs Monaten nichts zuschulden kommen, kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Hält sich Kevin G. nicht an die Auflagen, wandert er sofort ins Gefängnis.

Der junge Mann, der mit Hemd und grauer Strickjacke vor Richter Stephan Kirchinger sitzt, kommt aus gutem Hause, zumindest was das Finanzielle betrifft. "Mein Vater ist Millionär. Der kann für alles aufkommen", zitiert ihn der psychiatrische Sachverständige Cornelis Stadtland in seinem Gutachten. Er berichtet von einer alkoholkranken Mutter, einem Vater, der fremdging, und der Scheidung der Eltern.

Der Bub blieb bei der Mutter und ihrem neuen Mann, flog aber alsbald aus der Wohnung und lebte seinen selbstzerstörerischen Drang aus: Drogen, Alkohol, Haut aufritzen, Auto- und Motorradfahren weit über jegliches Tempolimit hinaus. Einmal verursachte er dabei einen schweren Unfall. Und einmal wollte er von einem Hotelbalkon vom zweiten in den vierten Stock klettern und stürzte ab. Seine Zeit auf einem Sport-Gymnasium in Österreich nutzt er dazu, Cannabis anzubauen, das er über einen Pizza-Service verkaufen wollte. Er habe sich als "der große Macker in Österreich gefühlt", so der Gutachter.

Nach dem Jugendstrafrecht wurde dem Verurteilten vom Gericht ein strenges Korsett geschnürt mit stationärem Psychiatrieaufenthalt, Drogenkontrollen und der Auflage, sich um einen Ausbildungsplatz zu bemühen.

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