Ein Küchenmesser war die Waffe eines 25-Jährigen, der im Mai vergangenen Jahres auf seine Ehefrau eingestochen hatte. Jetzt wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.
Ein junger Mann muss für den Mord an seiner 18 Jahre alten Ehefrau mit lebenslanger Haft büßen. Das Münchner Schwurgericht stellte bei dem 25-Jährigen am Donnerstag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren erschwert.
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Mit dem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung, die auf eine zeitlich begrenzte Strafe wegen Totschlags plädiert hatte, kündigte Revision gegen das Urteil an.
Die junge Frau hatte den Angeklagten dem Urteil zufolge im August 2006 auf Wunsch ihrer Mutter in Tunesien geheiratet. Einen Monat später folgte der Mann ihr nach München. Zu diesem Zeitpunkt habe die Abiturientin die Heirat bereits bereut. "Sie wollte einen guten Schulabschluss machen und hatte viele Pläne", sagte der Vorsitzende Manfred Götzl. "Sie fühlte sich von ihrer Mutter und ihrem Mann eingeengt".
Die 18-Jährige zog im November in eine vom Jugendamt vermittelte Wohngemeinschaft, ihr Mann wohnte bei den Schwiegereltern. Etwa eine Woche nach dem Auszug seiner Frau habe er eine sexuelle Beziehung mit der Schwiegermutter begonnen.
Mit dieser hatte er zwei Abende vor der Tat eine Auseinandersetzung, bei der sie ihn schlug, weil er ohne sie ausgehen wollte. "Er war wütend auf die Schwiegermutter, nicht auf seine Frau", sagte Götzl. Gleichzeitig habe er den Tod der 18-Jährigen beschlossen, wenn sie ihm das Zusammenleben verweigere.
Am 26. Mai 2007 wartete der Angeklagte auf seine Frau vor deren Wohnung. Als sie nicht mit ihm sprechen wollte, folgte er ihr in den Hausflur. "Dort hatte er sie in der Falle", sagte der Richter. Er habe der "völlig überraschten" jungen Frau mit einem zuvor in der Aktentasche verborgenen Messer unter Ausnutzung ihrer Arglosigkeit mehrere kraftvoll geführte Stiche versetzt, von denen vier tödlich waren.
"Es ging ihm darum, sie mit dem Tode zu bestrafen, weil sie nicht nach seinen Vorstellungen leben wollte", sagte der Vorsitzende.
(sueddeutsche.de/dpa/ngh)
FKK-Slackliner Alexander Schulz
Die neueste Antwort
Ein Souvenir hat versagt. Blöde Mutter.
eine beispiellose Dreistigkeit der Verteidigung.
und bei der Ausweisung die Mutter des Mädchens gleich mitschicken.
Weil der Ausspruch von Tatsachen innerhalb der SZ-Redaktion, wenn es gegen die selbstauferlegte "Politische Pseudo-Korrektheit" geht, nicht möglich ist. Ein Glatzköpfiger Skinhead, der im Suff seine Braut zusammenschlägt ist doch eine wesentlich bessere Schlagzeile.
Die Tat war sicher vorsätzlich, ob das Urteil angemessen ist, darüber zu urteilen fühle ich mich nicht kompetent. Ich frage mich nur, aus welchem Motiv heraus die Ehe eingegangen wurde. Was treibt ein 18-jähriges Mädchen dazu, in Tunesien zu heiraten, den Partner nach Deutschland zu holen und zwischenzeitlich in ein betreutes Jugendheim zu ziehen. (Was war mit dem Elternhaus?) Und welche Rolle hat die Mutter gespielt? Ich verstehe den Tunesier soweit, dass er jede Orientierung verloren hat. Dies ist keine Entschuldigung für die entsetzliche Tat.
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