Tourismus in München:Gericht verbietet Bettensteuer

München darf keine Bettensteuer für Hotels einführen. Die Abgabe von 2,50 Euro pro Übernachtung sei rechtswidrig, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die Stadt hatte eigentlich auf Einnahmen von 20 Millionen Euro pro Jahr gehofft - und strebt nun die nächste Instanz an.

Touristen müssen in München vorerst keine Bettensteuer zahlen. Die Abgabe von 2,50 Euro pro Übernachtung sei rechtswidrig, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die Abgabe hätte der Stadt München jährlich schätzungsweise rund 23 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen beschert. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) begrüßte das Urteil. Damit werde die Tourismusbranche gestärkt.

Mit seiner Entscheidung bestätigte der Verwaltungsgerichtshof ein Urteil des Verwaltungsgerichts München. Auch hier hatten die Richter argumentiert, eine kommunale Übernachtungssteuer laufe der 2010 vom Bund beschlossenen Steuererleichterung für Hoteliers zuwider und beeinträchtige deshalb öffentliche Belange. München hatte 2010 die Einführung der Bettensteuer beschlossen, jedoch verweigerte die Regierung von Oberbayern damals die Genehmigung.

Die Bezirksregierung kritisierte unter anderem, dass bei einer pauschalen Bettensteuer nicht ausreichend zwischen der einfachen Pension und dem Luxushotel differenziert werde. Damit aber verstoße der einheitliche Übernachtungsbeitrag gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz.

Er habe Verständnis, wenn die Kommunen versuchen, neue Einnahmequellen zu erschließen, sagte Innenminister Herrmann. Eine Bettensteuer sei aber der falsche Weg. "Ich bin überzeugt davon, dass die volkswirtschaftlichen Nachteile einer Übernachtungssteuer die Steuermehreinnahmen für die Gemeinden bei weitem übertreffen", sagte der Minister.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist noch nicht rechtskräftig. Zwar wurde keine Revision zugelassen, allerdings kann noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. Kämmerer Ernst Wolowicz (SPD) sagte, er werde dem Stadtrat diesen Schritt wahrscheinlich empfehlen. Zunächst müsse das Urteil aber geprüft werden. Eine Begründung soll laut VGH in wenigen Wochen vorliegen.

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