Ex-Nationalkeeper Jens Lehmann ist mit seiner Schmerzensgeldforderung an Werder-Bremen-Torwart Tim Wiese vor dem Landgericht München II gescheitert. Das Gericht wies Lehmanns Klage am Donnerstag ab und begründete das Urteil mit dem Recht auf Meinungsfreiheit.
Wieses Äußerung sei zwar "nicht nachahmenswert", aber "keine reine Schmähkritik" gewesen. Er habe Lehmanns Persönlichkeitsrechte nicht widerrechtlich verletzt.
Nach einem Champions-League-Spiel im September 2010 soll Tim Wiese unter anderem gesagt haben, Lehmann solle "in die Muppet-Show gehen" und sich einweisen lassen, "am besten in die Geschlossene". Lehmann hatte Wiese als TV-Experte ein Gegentor angelastet.
Einen gerichtlichen Vergleich im Schmerzensgeldprozess hatten beide abgelehnt.