Todesfall Dominik Brunner:Mordanklage gegen die Schläger von Solln

Die brutale Tat in München-Solln schockierte das Land: Markus Sch. und Sebastian L. müssen sich im Frühjahr für den Tod von Dominik Brunner verantworten.

Bernd Kastner

Die Staatsanwaltschaft München I hat nach SZ-Informationen Anklage gegen die Schläger vom S-Bahnhof Solln erhoben. Der Vorwurf gegen Markus Sch. und Sebastian L. lautet auf Mord: Die beiden jungen Männer sollen am 12. September 2009 Dominik Brunner zu Tode geprügelt haben. Ihnen drohen nach Jugendstrafrecht zehn Jahre Haft. Sollte Sch., der zur Tatzeit 18 Jahre alt war, nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, müsste er sogar mit lebenslang rechnen. Beginnen wird der Prozess voraussichtlich im Frühjahr vor der Jugendkammer des Landgerichts München I unter Vorsitz von Reinhold Baier.

Todesfall Dominik Brunner: Ein Foto des zu Tode geprügelten Dominik Brunner in München am S-Bahnhof Solln inmitten von Blumen und Kerzen (Archivbild vom 16.09.09).

Ein Foto des zu Tode geprügelten Dominik Brunner in München am S-Bahnhof Solln inmitten von Blumen und Kerzen (Archivbild vom 16.09.09).

(Foto: Foto: ddp)

Gegen Christoph T. wird in einem separaten Prozess verhandelt. Er soll seine beiden Freunde an der Station Donnersbergerbrücke angestachelt haben. Ihm werfen die Ermittler versuchte räuberische Erpressung jener Schüler vor, die Dominik Brunner wenig später zu beschützen versuchte. Mit dem Tod Brunners hat T. aber nichts zu tun.

Es war eine Tat, die das ganze Land schockiert hat. Am Nachmittag des 12. September 2009 trafen Menschen aufeinander, die sich nie zuvor begegnet waren, deren bisheriges Leben unterschiedlicher kaum sein könnte. Hier der erfolgreiche Manager Dominik Brunner, 50, der sich schützend vor vier Schüler stellte, als sie von Sch. und L. bedroht wurden. Dort zwei junge Männer, damals 17 und 18, die schon vor Jahren auf die schiefe Bahn geraten waren. Sie sollen Brunner auf dem Sollner Bahnsteig aus Wut über sein Einschreiten so sehr geschlagen und getreten haben, dass er wenig später seinen Verletzungen erlag. Brunner erhielt posthum für seine Zivilcourage das Bundesverdienstkreuz. L. und Sch. gelten seither der Öffentlichkeit als Inbegriff von jungen, gewalttätigen Versagern.

Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?

"Ich erwarte trotz der außergewöhnlichen medialen Vorverurteilung ein faires Verfahren", sagt Maximilian Pauls, Verteidiger von Markus Sch. Dessen Entwicklungsstand müsse juristisch richtig bewertet werden, sagt der Anwalt aus der Kanzlei Bossi Ziegert. Von entscheidender Bedeutung für das Strafmaß ist, ob bei Markus Sch. Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewandt wird. Er gilt juristisch als Heranwachsender. Im Jugendstrafrecht liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren Haft, im anderen Fall droht ihm lebenslänglich.

Bei Heranwachsenden wird in der Regel dann Jugendstrafrecht angewandt, wenn der Angeklagte reifeverzögert ist. Dafür ist seine Persönlichkeit als Ganzes zu würdigen, Indizien wären etwa: kein Beruf, keine eigene Wohnung, keine Partnerin, keine festen Ziele im Leben. Das könnte bei Sch. zutreffen. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, entscheidend ist, ob die Richter einen jungen Menschen noch als "formbar" einstufen, als besserungsfähig. Hält das Gericht einen Angeklagten aber für so dissozial, dass er nicht mehr zu erziehen ist, spräche dies für Erwachsenenstrafrecht. Markus Sch. hat sich, anders als seine Freunde, nicht psychiatrisch begutachten lassen. Also dürfte Kinder- und Jugendpsychiater Franz Joseph Freisleder aufgrund der Akten eine erste Bewertung vornehmen.

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