Thomas-Mann-Gymnasium:Anklage in der Abitur-Affäre

Ein Schüler war zu schnell fertig, und seine Antworten ähnelten der Muster-Lösung: Wurde sie ihm verbotenerweise zuvor gegeben? (Foto: dpa)
  • Ein Schüler des Thomas-Mann-Gymnasiums in München hat sein Musik-Abitur im Jahr 2013 ungewöhnlich früh abgegeben. Außerdem ähnelten seine Antworten erstaunlich stark der Musterlösung.
  • Dem vorläufig suspendierten Direktor wird vorgeworfen, dem Schüler die Abiturunterlagen vor der Prüfung zu geben. Die Staatsanwaltschaft will nun Anklage erheben.

In der Abitur-Affäre am städtischen Thomas-Mann-Gymnasium hat sich der Verdacht gegen den vorläufig suspendierten Direktor erhärtet. Die Staatsanwaltschaft München I ist nach Durchsicht eines Gutachtens zu dem Schluss gekommen, dass beim Musik-Abitur 2013 die Lösungen einem Schüler wohl schon vorher bekannt waren - und damit ein hinreichender Tatverdacht gegen den Lehrer besteht, der beschuldigt wird, die Unterlagen verbotenerweise vor der Prüfung herausgegeben zu haben. Gegen den Pädagogen wurde inzwischen Anklage erhoben, berichtet Peter Preuß, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf laute: Verdacht auf Verletzung des Dienstgeheimnisses. Nach Auskunft von Preuß droht dem Lehrer im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe oder aber eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Der Schüler war auffällig schnell fertig

Der Direktor und frühere Musiklehrer hat offenbar mindestens seit 2011 ein sehr freundschaftliches Verhältnis zu dem Schüler unterhalten. Beim Musik-Abitur fiel dann auf, dass der Schüler sofort nach Austeilen des Papiers loslegte und auch ziemlich schnell fertig war. Zudem stellten sowohl Korrektoren wie auch eine Ministerialbeauftragte fest, dass die Arbeit des Schülers auffallend der Musterlösung ähnelte - der junge Mann also möglicherweise vorab informiert war. Der Schüler wie auch sein Direktor stritten dies vehement ab.

Dass der Abiturient von dem Angebot Gebrauch gemacht hat, "erfüllt keinen Straftatbestand", erklärte Preuß. Die Staatsanwaltschaft geht daher nur gegen den Lehrer vor.

© SZ vom 24.02.2015 / dh - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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Von Melanie Staudinger

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