Strafe für jungen Münchner:Nackt zum Döner kaufen

Feiern macht hungrig: Mitten in der Nacht will sich ein betrunkener Mann noch einen Döner kaufen - und macht sich nackt auf den Weg zum Hauptbahnhof. Polizisten gegenüber benimmt er sich "irgendwie animalisch" - jetzt hat ihn ein Gericht verurteilt.

Christian Rost

Er hatte Lust auf einen Döner, aber keine Lust sich anzuziehen. Vollkommen nackt machte sich in der Nacht zum 27. Juni ein Werbetexter zu Fuß auf den Weg zum Hauptbahnhof, um sich einen späten Imbiss zu besorgen. Dabei lief er ungeniert an Polizisten vorbei und benahm sich völlig daneben, obwohl sich die Beamten fast rührend um den Spaziergänger kümmerten. Am Montag saß der 30-Jährige deshalb vor dem Amtsrichter.

Der Angeklagte ist ein gemütlicher Typ, gut aufgelegt versucht er, die Sache hinter sich zu bringen. Einen Verteidiger hat er nicht extra mitgebracht wegen seiner exhibitionistischen Handlung. Eine junge Polizistin, die als Zeugin erscheint, duzt der Angeklagte sogar. Doch die Beamtin lässt ihn abtropfen: "Jetzt ist es lustig, damals war es das nicht."

Laut eigener Aussage hatte sich der Werbetexter bei einer Agenturfeier völlig betrunken. Sechs Bier, vier Cocktails, "und am Ende Sekt aus der Flasche", erinnert er sich noch. Irgendwie kam er nach Hause, legte sich hin und erwachte gegen 2 Uhr früh mit einem drängenden Hungergefühl. Völlig nackt machte er sich von der Maxvorstadt auf den Weg: In der einen Hand die Wohnungsschlüssel, in der anderen 3,50 Euro für einen Döner. Vom Elisenhof kommend schlenderte er quer über den Bahnhofsvorplatz Richtung Bayerstraße. Die Taxifahrer dort kriegten sich vor Lachen kaum mehr ein. "Belästigt fühlte sich von dem Nackten niemand", so ein Polizist. Die Beamten der Bahnhofswache entschieden sich aber dennoch dafür, den Mann zurück ins Bett zu bringen.

Sie hüllten ihn in eine Decke, kauften ihm einen Döner und setzten ihn in ein Polizeifahrzeug. Während der Fahrt meinte der Angeklagte, der sein Verhalten im Rückblick selbst als "irgendwie animalisch" bezeichnet, sich noch mehr in Erinnerung bringen zu müssen: Demonstrativ ließ er seinen Blähungen freien Lauf. Der Polizistin am Steuer, die vom Bahnhofsalltag durchaus einiges gewohnt ist, ging das zu weit. Sie steuerte den Wagen rechts ran und stieg aus. Als der Angeklagte im Streifenwagen dann auch noch die wärmende Decke zur Seite schlug, Passanten nachglotzte und an sich herumfummelte, reichte es den Polizisten: Sie steckten ihn in eine Ausnüchterungszelle.

Vor Gericht entschuldigte sich der Mann, und er kann von Glück reden, dass er von Richter Matthias Braumandl keine Freiheitsstrafe aufgebrummt bekam, wie die Staatsanwaltschaft es gefordert hatte. Denn zwei Vorstrafen hat der Werbetexter bereits. Betrunken hatte er sich geprügelt oder Sachen zerstört. Der Richter riet dem Mann, den Alkohol schnell in den Griff zu bekommen, wenn er nicht im Gefängnis landen wolle, und verurteilte ihn zu 2400 Euro Geldstrafe.

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