Wegen der besonderen Schwere des Falls war das Landgericht mit dem 22-jährigen Täter nicht zimperlich.
Zu acht Jahren Haft wegen eines besonders schweren Falles der Vergewaltigung hat das Landgericht den 22-jährigen Mohamed B. verurteilt. Er hatte im März 2007 eine 20-jährige Frau vor der Haustür ihrer Wohnung in Riem überfallen, durch Schläge schwer verletzt und sich an ihr vergangen. Das Opfer leidet bis heute an den Folgen der Tat.
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Der gebürtige Somalier B. wird seine Haft vollständig in Deutschland verbüßen, weil die Bundesrepublik wegen der politischen Situation in seiner Heimat nicht dorthin ausweist.
(SZ vom 15.9.2007)
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Aber der Täter hatte doch bestimmt eine total schwierige Kindheit in Somalia!
Außerdem ist er ja jetzt die nächsten Jahre gut versorgt- was Unterkunft und Verpflegung angeht.
Geht doch. Keine Rücksichtnahme auf "Unzurechnungsfähigkeit" oder andere ich-hab-ja-keine-Schuld-Ausreden.
ist die "Fortsetzung", Herr Handel. So ist es gut. Was Sie mit Ihrer "Redseligkeit" im ersten Artikel erreichen wollten, ist mir noch immer nicht klar....Mitgefuehl fuer den Taeter?..Zeilenhonorar?...Paedagogischer Zeigefinger fuer unsere Gesellschaft?....Unterhaltung?