Täuschend echte Softair-Waffen beschlagnahmt:Treffer verschenkt

Zwei minderjährige Buben haben so lange an einem Schießstand im Olympiapark geschossen, bis sie die täuschend echten Softair-Waffen mitnehmen durften. Diese wurden jedoch von der Polizei beschlagnahmt, denn die Waffen dürfen in der Öffentlichkeit nicht getragen werden - nicht einmal von Erwachsenen.

Thomas Anlauf

Die Polizei hat zwei Kinder aufgegriffen, die offenbar bei einer Schießbude im Münchner Olympiapark täuschend echte Waffenimitate erstanden haben. Die Brüder im Alter von zehn und 13 Jahren hatten nach Angaben ihres Vaters 72 Euro zusammengelegt und mit dem Geld so lange an dem Schießstand geschossen, bis sie die Waffen als Gewinn mitnehmen durften. Seit 2008 ist es allerdings auch Erwachsenen verboten, derartige Geschütze in der Öffentlichkeit zu tragen.

Beim gerade stattfindenden Impark-Sommerfestival im Olympiapark hatten die Brüder die Waffen an einer Schießbude entdeckt - und ihr Erspartes zusammengekratzt. 26 Schuss für zwölf Euro: Für 45 Treffer auf Metallplättchen gibt es etwa eine P.821 - ein Imitat der legendären Beretta; für 65 Punkte das Softair-Gewehr SY.870 A1; für 140 Punkte die Softair-Maschinenpistole P.1093-S. Jeweils 36 Euro sollen die Kinder für ihren Traum vom Ballern eingesetzt - und tatsächlich die Waffen ausgehändigt bekommen haben. Obwohl auf der Verpackung notiert war: ab 14 Jahren.

Auf dem Heimweg zu ihrer Mutter entdeckte eine Polizeistreife die beiden stolzen Waffenbesitzer mit ihren ausgepackten Softair-Guns und nahm das bewaffnete Duo samt Schießgerät mit. Der Grund: Mit derartigen Waffen dürfen weder 14-Jährige geschweige denn noch Jüngere herumspazieren. Seit 2008 ist das Tragen dieser Waffen eben verboten.

Anscheinswaffen" werden jene Attrappen, die tödlichen Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen, in der Rechtsprechung genannt. Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu brenzligen Situationen, wenn Polizeibeamte bei Einsätzen auf die Schnelle nicht ausmachen konnten, ob es sich bei den Waffen von Tätern um Attrappen oder echtes Schießgerät handelte. Die Softair-Kanonen sind deshalb - wenn überhaupt - nur noch im Privatbereich genehmigt, in manchen Ländern müssen sie quietschbunt markiert sein, um sie von Originalen zu unterscheiden. Wer mit so einem Gewehr oder einer Pistole unterwegs ist, muss die Softair-Waffen aus rechtlichen Gründen in Taschen oder Koffer packen.

Immer wieder konfisziert die Polizei Softair-Waffen. Erst im Februar war ein 13-jähriger Schüler am Tutzinger Gymnasium aufgeflogen, der entsprechende Gewehre, Pistolen und 10.000 Schuss Munition per Internet bestellt und gehortet hatte. Im Juni gab es einen Großeinsatz der Polizei im Allgäu, weil ein 13-Jähriger und drei 15 Jahre alte Jugendliche vermummt mit Softair-Waffen spielten.

Dass der Schießbuden-Betreiber im Olympiapark oder sein Angestellter den kleinen Buben die Waffen ausgehändigt haben soll, wird nach Angaben von Polizeisprecher Wolfgang Behr zumindest als Ordnungswidrigkeit überprüft. Die beiden Brüder hingegen sind nicht nur 72 Euro los, sondern auch ihre nagelneuen Hauptgewinne: Die Polizei hat die Waffen beschlagnahmt. Auch hier ermittelt die Polizei - doch herauskommen wird dabei wohl nichts. Denn die jungen Waffenbesitzer sind nicht strafmündig. "Auf alle Fälle gehören solche Waffen nicht in Kinderhände", so der Polizeisprecher.

Der Vater der jungen Pistoleros ist über den Ausgang der Geschichte erleichtert. Doch die Polizisten hätten vor Ort demonstriert, was selbst solche vermeintlichen Attrappen anrichten können. Sie durchschossen mit den Schießbuden-Knarren mühelos einen Pappkarton. "Die Geschosse würden bis auf die Knochen eindringen", so der Vater, "nicht auszudenken, wenn so eine Kugel ins Auge geht."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: