Nach einer Augenoperation verlor der 64-jährige Helmut P. 50 Prozent seiner Sehfähigkeit. Später verließ ihn seine Frau, schließlich kündigte man ihm die Wohnung.

An seinem 64. Geburtstag wurde Helmut P. obdachlos. Durch eine Räumungsklage verlor der nach einer Augenoperation halb blinde Mann - er sieht nach einer Netzhautablösung nur noch mit einem Auge - seine Wohnung.

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Bis 1999 lief trotz der 30-prozentigen Behinderung alles relativ glatt im Leben des Mannes. Helmut P. arbeitete in seinem Beruf als Offsetdrucker und war verheiratet. Die Scheidung jedoch brachte sein Leben völlig aus dem Lot. P. arbeitete nicht mehr, konnte die Miete und die Krankenkassenbeiträge nicht mehr bezahlen.

Krankenkasse und Wohnung wurden ihm gekündigt, schließlich landete er in einer Obdachloseneinrichtung. Die Hilfe dort hat sich bereits bewährt: Helmut P. lebt wieder in einer eigenen Wohnung. Doch dort fehlt ihm noch Vieles.

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