Der Freistaat verlangt Waffenbesitz-Kontrollen nur in Einzelfällen und mit Voranmeldung. Der Stadt ist das Vorgehen zu lax - sie will selbst hart durchgreifen.
Wer eine Waffe zwar legal besitzt, aber sie genauso sorglos im Kleiderschrank aufbewahrt wie der Vater des Amokschützen von Winnenden, muss mit seiner Entwaffnung rechnen. Münchens Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle will das verschärfte Waffenrecht konsequent vollziehen und die Aufbewahrung kontrollieren. Doch die Härte des neuen Gesetzes weicht das bayerische Innenministerium mit seinen nun veröffentlichen Vollzugshinweisen für die Waffenbehörden auf.
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Wenn die Gewehre nicht wie vorgeschrieben im Tresor oder Waffenschrank liegen, droht Waffenbesitzern in München neben der Sicherstellung der Waffe der Entzug der Besitzkarte und ein Bußgeldverfahren. (© Foto: ddp)
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So soll es nach dem Willen des Innenministers nur stichprobenartige und in der Regel vorher angemeldete Kontrollen der sicheren Aufbewahrung bei Waffenbesitzern geben. "Die Vollzugsbekanntmachungen sind derartig weichgespült, dass von der eigentlichen Intention des Gesetzgebers so gut wie nichts mehr übrig bleibt", sagt Blume-Beyerle, der sich im konsequenten Gesetzesvollzug nicht beirren lassen will.
"Es bleibt eigentlich alles beim Alten"
Aus gutem Grund: Fast 80 Prozent der 18.000 Münchner Waffenbesitzer, weit überwiegend sogenannte Altbesitzer, die ihre Waffen geerbt haben oder in den siebziger Jahren legalisieren ließen, haben keine Waffenschränke, die geltendem Recht entsprechen, wie eine schriftliche Befragung der Behörde ergab.
"Es ist ganz eindeutig erkennbar, dass hier genau dasselbe passiert, was mit dem Gesundheitsschutzgesetz abgelaufen ist", ärgert sich Blume-Beyerle. "Es wird ein Gesetz beschlossen und markig verkündet: das schärfste Nichtraucherschutzgesetz der Republik." Was aber helfe ein scharfes Gesetz, "wenn der Vollzug derart weichgespült wird, dass sich die Situation überhaupt nicht verändert?"
Genauso sei es nun mit dem Waffengesetz, das vor dem Hintergrund von Winnenden ausdrücklich mit dem Ziel verkündet worden sei, das Waffenrecht zu verschärfen und die Kontrollbefugnisse zu erweitern. Innenminister Joachim Herrmann aber legt in Interviews, wie etwa mit der Zeitschrift Jagd in Bayern, einen anderen Kurs fest: "Nur in Einzelfällen werden vor Ort stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden."
Und die Bayerische Schützenzeitung schreibt in einem Bericht über eine Rede Herrmanns, der selbst "bekennender Schütze der Kgl. Priv. HSG Erlangen" sei, zusammenfassend: "Nachdem es bekanntlich keine neuen Planstellen für die Waffenbehörden geben werde, reduziere sich die Kontrolle in der Regel auf die Bitte, einen Nachweis über den Erwerb eines zugelassenen Waffenschranks zu erbringen." Nur in besonderen Fällen sei mit einer Nachkontrolle zu rechnen, der Mitarbeiter der Waffenbehörde werde sich in der Regel anmelden, um nicht vor verschlossenen Türen zu stehen, heißt es.
In den Vollzugshinweisen wird ausdrücklich empfohlen, "den Kontrolltermin vorab mit dem Waffenbesitzer abzustimmen und dabei auch dessen berechtigte Termininteressen zu berücksichtigen". Obendrein sollten nur "wiederholte und gröbliche Verstöße" gegen die Aufbewahrpflicht zum Entzug der Waffenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit führen.
"Man geht damit weit, weit weg vom Gesetzeswortlaut, es bleibt eigentlich alles beim Alten", lautet das Fazit des Juristen Blume-Beyerle. Nach den markigen Ankündigungen sei dies "skandalös". Die Stadt werde sich dagegen "an das Gesetz halten". Das Kreisverwaltungsreferat richtet deshalb zwei zusätzliche Stellen ein, um unangemeldet kontrollieren zu können. "Wenn uns der Waffenbesitzer nicht einlässt, werden wir unsere Schlüsse im Hinblick auf seine Zuverlässigkeit daraus ziehen."
(SZ vom 04.12.2009/hs/sonn)
Brasiliens Präsidentin Roussef
Die neueste Antwort
Mir ist sehr unwohl, wenn der Kreisverwaltungsreferent (damit auch der Chef des Ordnungsamtes) sich in der Zeitung mit der Aussage abdrucken läßt, dass die Einhaltung des Gesetzes nicht relevant ist, wenn es einem nicht in den politischen Kram passt.
Welches Vorbild gibt er damit unserer Gesellschaft - vor allem der Jugend?
Wenn B.B. davon spricht dass die Durchführungsverordnung weit vom Gesetzestext entfernt sei, fragt man sich, ob er das Gesetz überhaupt gelesen hat. In §36 Abs. 3 ist lediglich folgendes geregelt: " Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden."
Von einer anlasslosen Kontrollpflicht bei jedermann ist in keinster Weise die Rede.
Es wäre begrüßenswert, wenn sich das Münchner KVR wieder auf den Boden des Gesetzes begeben würde, anstatt ungefragt und in eigener Selbstherrlichkeit eigene Gesetze zu erfinden.
Die Süddeutsche unterstellt also der Staatsregierung, sie wolle ein Bundesgesetz bewußt aushebeln.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik ist nun gerade 60 geworden und wurde von der SZ - zu Recht - sehr gelobt.
Nun hält sich die Staatsregierung an die Unverletzlichkeit der Wohnung und schon paßt es einem Journalisten wieder mal nicht in den Kram.
Denn gegen Legalwaffenbesitzer sind ja alle Maßnahmen erlaubt.
Wehe, eine unrechtmäßige Durchsuchung träfe einen Journalisten!
Welcher arbeitende Mensch ist denn Früh um 9.00h zur Kontrolle zu Hause??
Legalwaffenbesitzer sind die Chorknaben der Gesellschaft, wie Oberstaatsanwalt Rainer Hofius vom Ministerium der Justiz in einer diesjährigen Expertenanhörung des Bundestages sagte.
Legalwaffenbesitzer sind mehrfach überprüft, erhalten ihre Waffen erst nach erfolgreicher Antragstellung bei den zuständigen Behörden.
Die wirkliche Gefahr sind nicht die legalen, sondern ILLEGALEN Waffenbesitzer - doch gegen diese ist unsere Regierung und Herr Wilfried Blume-Beyerle machtlos.
Also macht man, um eine innere Sicherheit vorzugaukeln, halt den Legalwaffenbesitzern das Leben schwer - und das natürlich medienwirksam.
Zum letzten Satz des Artikels: Welche Schlüsse im Hinblick auf die Zuverlässigkeit will denn Herr Wilfried Blume-Beyerle daraus ziehen, wenn ihn ein zu kontrollierender Legalwaffenbesitzer nicht einlässt?
Auch die Waffe von Winnenden war eine Illegal besessene Waffe.
Der Vater besaß die Waffe legal.
Tim aber nicht.
Tim beschaffte sich die Waffe, nahm sie ohne Erlaubnis an sich.
Somit war auch diese Waffe eine "Illegale"
Und, macht Sie das auch schon wieder total wuschig?
Paging