Streit um Waffenbesitz-Kontrollen:Zeigt her eure Waffen

Der Freistaat verlangt Waffenbesitz-Kontrollen nur in Einzelfällen und mit Voranmeldung. Der Stadt ist das Vorgehen zu lax - sie will selbst hart durchgreifen.

Sven Loerzer

Wer eine Waffe zwar legal besitzt, aber sie genauso sorglos im Kleiderschrank aufbewahrt wie der Vater des Amokschützen von Winnenden, muss mit seiner Entwaffnung rechnen. Münchens Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle will das verschärfte Waffenrecht konsequent vollziehen und die Aufbewahrung kontrollieren. Doch die Härte des neuen Gesetzes weicht das bayerische Innenministerium mit seinen nun veröffentlichen Vollzugshinweisen für die Waffenbehörden auf.

Streit um Waffenbesitz-Kontrollen: Wenn die Gewehre nicht wie vorgeschrieben im Tresor oder Waffenschrank liegen, droht Waffenbesitzern in München neben der Sicherstellung der Waffe der Entzug der Besitzkarte und ein Bußgeldverfahren.

Wenn die Gewehre nicht wie vorgeschrieben im Tresor oder Waffenschrank liegen, droht Waffenbesitzern in München neben der Sicherstellung der Waffe der Entzug der Besitzkarte und ein Bußgeldverfahren.

(Foto: Foto: ddp)

So soll es nach dem Willen des Innenministers nur stichprobenartige und in der Regel vorher angemeldete Kontrollen der sicheren Aufbewahrung bei Waffenbesitzern geben. "Die Vollzugsbekanntmachungen sind derartig weichgespült, dass von der eigentlichen Intention des Gesetzgebers so gut wie nichts mehr übrig bleibt", sagt Blume-Beyerle, der sich im konsequenten Gesetzesvollzug nicht beirren lassen will.

"Es bleibt eigentlich alles beim Alten"

Aus gutem Grund: Fast 80 Prozent der 18.000 Münchner Waffenbesitzer, weit überwiegend sogenannte Altbesitzer, die ihre Waffen geerbt haben oder in den siebziger Jahren legalisieren ließen, haben keine Waffenschränke, die geltendem Recht entsprechen, wie eine schriftliche Befragung der Behörde ergab.

"Es ist ganz eindeutig erkennbar, dass hier genau dasselbe passiert, was mit dem Gesundheitsschutzgesetz abgelaufen ist", ärgert sich Blume-Beyerle. "Es wird ein Gesetz beschlossen und markig verkündet: das schärfste Nichtraucherschutzgesetz der Republik." Was aber helfe ein scharfes Gesetz, "wenn der Vollzug derart weichgespült wird, dass sich die Situation überhaupt nicht verändert?"

Genauso sei es nun mit dem Waffengesetz, das vor dem Hintergrund von Winnenden ausdrücklich mit dem Ziel verkündet worden sei, das Waffenrecht zu verschärfen und die Kontrollbefugnisse zu erweitern. Innenminister Joachim Herrmann aber legt in Interviews, wie etwa mit der Zeitschrift Jagd in Bayern, einen anderen Kurs fest: "Nur in Einzelfällen werden vor Ort stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden."

Und die Bayerische Schützenzeitung schreibt in einem Bericht über eine Rede Herrmanns, der selbst "bekennender Schütze der Kgl. Priv. HSG Erlangen" sei, zusammenfassend: "Nachdem es bekanntlich keine neuen Planstellen für die Waffenbehörden geben werde, reduziere sich die Kontrolle in der Regel auf die Bitte, einen Nachweis über den Erwerb eines zugelassenen Waffenschranks zu erbringen." Nur in besonderen Fällen sei mit einer Nachkontrolle zu rechnen, der Mitarbeiter der Waffenbehörde werde sich in der Regel anmelden, um nicht vor verschlossenen Türen zu stehen, heißt es.

In den Vollzugshinweisen wird ausdrücklich empfohlen, "den Kontrolltermin vorab mit dem Waffenbesitzer abzustimmen und dabei auch dessen berechtigte Termininteressen zu berücksichtigen". Obendrein sollten nur "wiederholte und gröbliche Verstöße" gegen die Aufbewahrpflicht zum Entzug der Waffenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit führen.

"Man geht damit weit, weit weg vom Gesetzeswortlaut, es bleibt eigentlich alles beim Alten", lautet das Fazit des Juristen Blume-Beyerle. Nach den markigen Ankündigungen sei dies "skandalös". Die Stadt werde sich dagegen "an das Gesetz halten". Das Kreisverwaltungsreferat richtet deshalb zwei zusätzliche Stellen ein, um unangemeldet kontrollieren zu können. "Wenn uns der Waffenbesitzer nicht einlässt, werden wir unsere Schlüsse im Hinblick auf seine Zuverlässigkeit daraus ziehen."

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