Streit um Polizeieinsatz:Erst Schläge, dann Vorhaltungen

Bayern, Innenminister Joachim Herrmann

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat dem Prügelopfer Teresa Z. psychische Probleme unterstellt.

(Foto: dpa)

Weil Joachim Herrmann dem Prügelopfer Teresa Z. indirekt psychische Probleme unterstellt, wird der Innenminister heftig kritisiert. Möglicherweise hat er damit die Rechte der 23-Jährigen verletzt. Juristische Konsequenzen muss er allerdings nicht fürchten - solange ihn niemand anzeigt.

Von Peter Fahrenholz, Mike Szymanski, Frank Müller, Bernd Kastner und Florian Fuchs

In der Affäre um die Prügelvorwürfe gegen die Münchner Polizei hat jetzt auch Innenminister Joachim Herrmann mit fragwürdigen Äußerungen Zweifel an einer neutralen Untersuchung des Falles genährt. Im Landtag hatte Herrmann dem Opfer Teresa Z. indirekt psychische Probleme unterstellt, indem er mitteilte, bei der Frau habe eine Unterbringung in die Psychiatrie im Raum gestanden.

Damit hat Herrmann nicht nur die Opposition, sondern auch den Koalitionspartner FDP gegen sich aufgebracht. Juristisch steht die Frage im Raum, inwieweit der Minister mit der Preisgabe intimer Details die Persönlichkeitsrechte des Opfers verletzt hat.

Genau diesen Vorwurf erhebt der Anwalt von Teresa Z., Franz Erlmeier, und wies Herrmanns Darstellung als nicht zutreffend zurück. Der Minister habe tendenziös in ein Ermittlungsverfahren eingegriffen. Juristische Schritte wolle er zunächst aber nicht einleiten. Unter Strafrechtlern, die sich mit Polizeigewalt beschäftigen, herrscht Kopfschütteln über Herrmann.

Der Anwalt Hartmut Wächtler sieht "eindeutig einen Fall von Datenmissbrauch". Seine Kollegin Angelika Lex urteilt: "Das hat in einer öffentlichen Debatte nichts zu suchen." Dennoch muss Herrmann keine juristischen Folgen fürchten, solange niemand Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft wird von sich aus nicht tätig werden. "Äußerungen im Landtag haben wir nicht zu kommentieren", sagte ein Sprecher mit Verweis auf die Immunität der Abgeordneten.

Unabhängig davon wären die Äußerungen strafrechtlich wohl nur schwer zu greifen. Unter gewissen Umständen dürfe man selbst Vertrauliches öffentlich machen, wenn es etwa die eigene Verteidigung erfordere, heißt es in Justizkreisen.

Politisch löste Herrmann heftige Kritik aus. Der SPD-Innenexperte Franz Schindler forderte eine Entschuldigung des Ministers, falls sich herausstellen sollte, dass seine Hinweise falsch seien. "Dann war das eine üble Stimmungsmache. Dann muss sich Herrmann entschuldigen". Die Innenexpertin der Grünen, Susanna Tausendfreund, hatte bereits im Landtag Herrmanns Vorgehen als "absolute Rufschädigung" bezeichnet.

"Der Anwalt lügt"

Michael Piazolo von den Freien Wählern nannte es "nicht angebracht", dass Herrmann so intensiv aus den Akten zitiert habe. Auch OB Christian Ude übte Kritik an Herrmann. Der Innenminister hätte sich mit Aussagen über die Vorgeschichte besser zurückhalten sollen. "Wenn man einen Sachverhalt unvoreingenommen aufklären will, dann sollte man sich nicht vorher festlegen."

Die Kritik der Opposition könnte der Innenminister noch als übliches politisches Spiel abtun. Dass aber auch die FDP auf Distanz geht und auf lückenlose Aufklärung des Falles pocht, belastet das ohnehin angespannte Klima in der schwarz-gelben Koalition weiter.

"Der Anwalt lügt"

FDP-Fraktionsvize Andreas Fischer bezeichnete es als "nicht angemessen", in einer Plenardebatte Details zu Lasten einer Bürgerin anzusprechen. In dem Fall seien noch zu viele Fragen ungeklärt. Es sei für ihn "schwer vorstellbar, warum ein kräftiger Polizeibeamter eine zierliche Frau, die gefesselt war, mit einem Faustschlag niederstrecken musste".

Der CSU-Abgeordnete Florian Herrmann verteidigte hingegen Herrmanns Vorgehen als "völlig richtig". Dass der Minister über angebliche psychische Probleme der Frau öffentlich gesprochen habe, gehöre "zum Gesamtbild". Dem Anwalt der Frau warf er vor, die Unwahrheit zu sagen. "Der Anwalt lügt", sagte Herrmann. "Er behauptet irgendwelches Zeug."

Aus dem Innenministerium hieß es am Freitag, Herrmann habe im Landtag keine privaten Daten genannt und auch niemals von einer psychischen Krankheit gesprochen - sondern nur darüber, dass die Polizei von der Stadt München um Amtshilfe gebeten worden sei. Allerdings hatte sich Herrmann explizit auf Amtshilfe gemäß dem Unterbringungsgesetz bezogen, das die Betreuung psychisch Kranker behandelt.

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