Streit um 125 000 Euro:Aktienhandel vor Gericht

Lesezeit: 2 min

Angela Wepper verklagt Medienanwalt Michael Scheele

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Ungewohnte Rolle für den Münchner Medien- und Wirtschaftsanwalt Michael Scheele: Er, der sonst für die Rechte seiner prominenten Klientel vor Gericht streitet, ist nun selbst der Beklagte. Ausgerechnet Angela Wepper, der sich der Jurist seit langer Zeit freundschaftlich verbunden sieht, will Mitte Oktober vor dem Landgericht München I gegen ihn antreten. Die Ehefrau des Schauspielers Fritz Wepper ("Um Himmels Willen") verlangt 125 000 Euro für ein Aktienpaket zurück, das ihr Scheele 2010 schmackhaft gemacht hatte. Es geht um Anteilsscheine der Firma NanoSky, deren Vorstand Scheele damals war. Als die AG mit ihrem neuartigen Straßenbaustoff dann aber keine so tollen Geschäftserfolge vorweisen konnte, erklärte sich der Anwalt im Februar 2013 zum Rückkauf bereit. Geld ist seither nicht geflossen - nun will Angela Wepper nicht länger darauf warten.

Michael Scheele kann in seiner Anwaltslaufbahn auf illustre Geschäftspartner verweisen: vom einstigen FC-Bayern-Mediziner Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt über Sänger Roberto Blanco bis zu TSV-1860-Investor Hasan Ismaik. Er war Kolumnist zahlreicher Zeitschriften wie Capital oder Cosmopolitan, Honorarkonsul der Seychellen und Präsident der prominent besetzten "Bogey Golfer". Als das Münchner Start-up-Unternehmen NanoSky 2009 mit dem Versprechen an die Öffentlichkeit ging, mit Nano-Technologie besonders belastbare Fahrbahnen bauen zu können, erntete es in den Medien vorwiegend positive Beurteilungen - nicht zuletzt dank der Connections seines geschäftsführenden Vorstands Scheele.

Der hatte im September 2010 dann an die "Liebe Angela" geschrieben, dass er für sie eigentlich 1000 Aktien der jungen Firma zum Stückpreis von 250 Euro reserviert hatte - sie habe die Angebotsfrist aber verstreichen lassen. Nun habe ein anderer Käufer sie erworben - der habe "nebenbei bemerkt" 500 Euro je Aktie bezahlt. Auf diesen "Lockbrief" hin, wie es ihr heutiger Anwalt Norman Synek nennt, hatte Angela Wepper dann doch noch zugeschlagen. Allerdings waren die letzten Aktien da schon im Besitz der B&B AG, deren Geschäftsführer erst Michael Scheele und dann dessen Ehefrau Lindy war. Synek zweifelt in seiner Klageschrift an, ob damals "alles mit rechten Dingen zugegangen ist". Zumal Scheele später als Vorstand entlassen worden sei und sich seither mit NanoSky "bekriegt".

Zur SZ sagte Scheele am Dienstag , dass er zu dem Wort stehe, dass er Angela Wepper gegeben habe. Dazu sei er rechtlich absolut nicht verpflichtet, aber er wollte "aus lauter Freundschaft" ihrem Wunsch Rechnung tragen - das habe er ihr gerade erneut telefonisch zugesagt. Die Klage nannte er "unschlüssig" und unnötig: "Wir haben uns längst geeinigt." Zwischen ihn und Angela Wepper "passt kein Stück Papier", versicherte Scheele. Bedingung für den Aktienrückkauf sei aber, dass er in München eine Villa verkaufe - und da befinde er sich gerade in Verhandlungen. Der Jurist erklärte, dass nach seiner Überzeugung die Klage gegen ihn entweder zurückgezogen oder für erledigt erklärt werde.

Anwalt Synek dagegen bekräftigte, dass die Klage aufrechterhalten bleibt. Sie werde sich erst mit Zahlung erledigen: "Die Kontonummer von Frau Wepper hat er ja."

© SZ vom 05.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: