Streit um Biergarten an der Isar:Kaufvertrag von 1894 könnte über die Zukunft des Maxwerks entscheiden

Maxwerk an der Isar in München: Kommt hier ein Lokal und ein Biergarten hin?

Das Maximilianswerk am Haidhauser Isarufer ist eines der ältesten Wasserwerke Bayerns, das noch in Betrieb ist.

(Foto: Robert Haas)
  • Die Diskussion darüber, ob im Maxwerk an der Isar ein Lokal mit Biergarten eingerichtet werden kann, geht weiter.
  • 1894 wurde das Gebäude an die Stadt verkauft, vom sogenannten Privat-Familienfideikommiss von König Max II.
  • Ein Arbeitskreis hat den Kaufvertrag ausgewertet und glaubt: Eine gastronomische Nutzung kommt nicht in Frage.

Von Johannes Korsche

Dieses Papier könnte das Ende der Pläne für ein Lokal im Maxwerk bedeuten: der mehr als 100 Jahre alte notarielle Kaufvertrag, der den damaligen Verkauf des Maxwerks und des betreffenden Grundstücks an die Stadt München regelt. Zumindest, wenn man der Argumentation von Klaus Bäumler vom Arbeitskreis Öffentliches Grün beim Diskussionsverein Münchner Forum folgt. Er hat das Schriftstück, datiert vom 10. Dezember 1894, ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis: "Die Umnutzung des Wasserkraftwerks Maxwerk zu gastronomischen Zwecken in den staatlichen Maximiliansanlagen ist gescheitert."

Nach Einschätzung des ehemaligen Vorsitzenden des Bezirksausschusses Maxvorstadt stehen einem Lokal in dem Wasserkraftwerk damit "zwingende zivilrechtliche Hindernisse" entgegen, die sich aus dem damaligen Kaufvertrag ergäben. Das sehen die Stadtwerke München (SWM), denen das Maxwerk inzwischen gehört, allerdings anders. Für sie "besteht kein Widerspruch" zwischen den einstigen Vertragsbedingungen und der heute geplanten gastronomischen Teilnutzung des Gebäudes, sagt SWM-Sprecher Michael Solić.

Dabei liest sich die entsprechende Stelle in diesem alten Kaufvertrag recht eindeutig. Es ist darin untersagt, in dem Maschinenhaus "eine Dampfmaschinenanlage herzustellen oder das Maschinenhaus zu etwas anderem als zur Erzeugung elektrischer Kraft mittels Wasserkraft zu benutzen". Die damaligen Vertragspartner: die Stadtgemeinde München und der sogenannte Privat-Familienfideikommiss von König Max II. Ein Familienfideikommiss regelte die Erbfolge einer meist adeligen Familie, wurde zur Zeit der Weimarer Republik abgeschafft und ist in etwa vergleichbar mit einer heutigen Familienstiftung.

Der Vertrag hält fest, was bei "Zuwiderhandlungen der Stadtgemeinde München" passieren soll. Dann "steht dem Privat-Familien-Fidei-Commiss das Recht zu, (den) gegenwärtigen Vertrag in seinem ganzen Umfange ohne Gewährung einer Entschädigung für aufgelöst zu erklären". Die maschinelle Einrichtung, also das Wasserkraftwerk, müsste innerhalb eines Jahres entfernt werden, das Maxwerk selbst ginge wieder an den einstigen Eigentümer über.

Für Bäumler folgt daraus "zwingend", dass die von der Augustiner-Brauerei verfolgten Pläne, im denkmalgeschützten Gebäude am Fuße des Maximilianeums einen gastronomischen Betrieb zu etablieren, "eindeutig gegen die vertraglichen Regelungen im Kaufvertrag vom 10. Dezember 1894" verstoßen.

Die SWM bestätigen zwar den Inhalt des notariellen Dokuments, das ihnen "in Kopie spätestens seit der Ausgründung in eine GmbH (1998)" vorliege. Jedoch sei nicht bekannt, ob sich an den Regelungen seitdem etwas geändert habe. Sie berufen sich aber auf die Einträge, die zu dem Grundstück in den Maximiliansanlagen im Grundbuch verzeichnet seien.

"Eine Analyse des Grundbuchauszuges im Vorfeld der Ausschreibung hat allerdings gezeigt, dass dort keinerlei Belastungen für das Grundstück beziehungsweise das Gebäude eingetragen sind", sagt Solić. Diese Ausschreibung gewann die Edith-Haberland-Stiftung 2015 mit den Plänen für ein Lokal der Augustiner-Brauerei. Das sei nach wie vor der aktuelle Stand. Augustiner habe damals das "stimmigste Konzept abgegeben". Von Seiten der Brauerei gebe es zudem keine Signale, das Projekt einstellen zu wollen, sagt Solić.

Zudem wolle man ja kein Dampfkraftwerk errichten oder die Nutzung des Maschinenhauses ändern. Das Wasserkraftwerk soll neben dem gastronomischen Betrieb weiterlaufen. "Es werden lediglich nicht mehr betriebsnotwendige Flächen einer öffentlichen Nutzung zugeführt", sagt Solić und hebt hervor, dass die Stadtwerke ein "starkes Interesse an der Belebung, Nutzbarmachung und Sanierung des Gebäudes" hätten. Letztlich "zweitrangig" für die SWM sei, ob eine gastronomische oder eine andere Nutzung dazu führe.

Zumindest die Sanierung des Maxwerks ist für Klaus Bäumler aber Sache der Stadtwerke selbst. Sie müssten in seinen Augen, gerade da nun die rechtlichen Hindernisse für eine gastronomische Nutzung bekannt seien, die "offensichtlich notwendigen Unterhaltungs- und Erhaltungsarbeiten unverzüglich auf den Weg bringen". Eine Renovierung aus Eigenmitteln sei den Stadtwerken wegen der steten Einnahmen aus dem Betrieb des Kraftwerks "wie jedem anderen Eigentümer eines Denkmals auch" zumutbar, schrieb Bäumler bereits im Januar in einem Brief an die Stadt.

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